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- 35958 Die Neuausrichtung der Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer
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Umfassende Darstellung der neuen Regelungen für Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer
Erscheinungstermin: vsl. März 2025
Ab dem 01.01.2025 tritt eine bedeutende Änderung zur Kleinunternehmerregelung in Kraft, die von der Europäischen Union mit der Richtlinie RL (EU) 2020/285 beschlossen wurde und mit dem Jahressteuergesetz 2024 in nationales Recht umgesetzt wird.
Neu ist, dass nun auch eine grenzüberschreitende Anwendung der Kleinunternehmerregelung möglich ist. In Deutschland ansässige Unternehmen können nun auch in anderen Mitgliedstaaten der EU unter bestimmten Voraussetzungen ihre Umsätze nach der jeweils dort geltenden Kleinunternehmerregelung behandeln. Ebenso können Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen im Inland ihre Umsätze der nationalen Kleinunternehmerregelung unterwerfen.
Kleinunternehmer führen künftig steuerfreie Umsätze aus, was Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug und die Rechnungserstellung hat. Diese strukturelle Änderung der Regelung führt zu einer Erweiterung der Anwendung und zu erheblichem Gestaltungspotential. Für die Kontrolle zur Einhaltung der Voraussetzung soll daher zum 01.01.2025 ein besonderes Meldeverfahren sowie eine "Kleinunternehmer-Identifikationsnummer" eingeführt werden.
In Deutschland zählen viele neugegründete oder als Nebenerwerb betriebene Unternehmen zu den kleinen Unternehmen und können somit von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
Das Kompaktwissen gibt einen umfassenden Überblick zu den aktuellen Neuerungen sowie zu den Vor- und Nachteilen bei der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung.
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Dipl. Finanzwirtin (FH)
Kerstin Gromadka ist Diplom-Finanzwirtin und absolvierte ihr Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Derzeit ist sie im Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich Umsatzsteuer tätig.
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