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- 35961 Brennpunkt Kassenführung, 5. Auflage
DATEV bietet Lösungen für ...
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Einrichtung von Kassen(systemen), Meldeverfahren und Vorbereitung auf Prüfungshandlungen der Finanzverwaltung
Erscheinungstermin: vsl. April 2025
Auch in Zeiten der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bleibt Unternehmen die Wahl, ihre Kassenaufzeichnungen manuell oder mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme zu führen.
Für sämtliche Systeme wird die Prüfungsdichte künftig weiter ansteigen, insbesondere in Form unangekündigter Kassen-Nachschauen. So gilt es, auf die von der Finanzverwaltung eingesetzte Prüfsoftware AmadeusVerify vorbereitet zu sein.
Vor dem Hintergrund TSE-gesicherter Aufzeichnungssysteme dürfte die Finanzverwaltung den Fokus aber auch verstärkt auf offene Ladenkassen legen. Das gilt insbesondere bei retrograder Einnahmeermittlung durch Kassenberichte. In welchen Fällen kann noch auf Einzelaufzeichnungen verzichtet werden?
Besonderen Beratungsbedarf erfordern elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion. Nicht erst im laufenden Betrieb - bereits bei Einrichtung derartiger Systeme kann die Steuerkanzlei wertvolle Hilfestellung vor Ort geben. Kassen(systeme) von Beginn an rechtskonform einzurichten, ist grundlegende Voraussetzung zur Vermeidung von Schätzungen, insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Schätzungsbefugnisse gem. § 158 AO.
Hier spielt auch das Meldeverfahren nach § 146a Abs. 4 AO eine große Rolle. Welche Daten sind zu welchen Zeitpunkten wie zu melden? Und woher kommen sie?
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Dipl.-Finanzwirt (FH)
Seit fast 20 Jahren ist er Betriebsprüfer des Landes NRW und überwiegend mit Betriebsprüfungen im Bargeldgewerbe befasst, u.a. bei Gewerbebetrieben, gemeinnützigen Organisationen und der öffentlichen Hand. In dieser Eigenschaft schult er Themen rund um die Kassenführung innerhalb der Oberfinanzdirektion NRW und ist zudem Gastdozent für „Risikomanagement bei Bargeschäften“ an der Bundesfinanzakademie (BFA).
Außerhalb der Finanzverwaltung betätigt er sich als Autor diverser Fachbücher und Publikationen sowie als Referent für Kassenführung, Verfahrensdokumentation und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.
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