Art.-Nr. 36299 | DATEV-Fachbuch
ABC der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Kompaktes Wissen zur EÜR
Besondere Aufzeichnungspflichten, Sonderabschreibungsmöglichkeiten
ABC der Einnahmen und Ausgaben
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Art.-Nr. 36299
Antworten auf alle wesentlichen Fragen rund um die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, bei der Einnahmen und Ausgaben im Wesentlichen im Zeitpunkt des Zu- und Abflusses erfasst werden. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist nur dann möglich, wenn weder nach Handels- noch nach Steuerrecht Bilanzierungspflicht besteht.
Einnahmen-Überschuss-Rechner sind verpflichtet, ihre Einnahmen einzeln aufzuzeichnen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Aufzeichnungsverpflichtungen, die eingehalten werden sollten, damit keine steuerlichen Nachteile entstehen. So müssen z. B. Bewirtungskosten, Geschenke und Kosten des häuslichen Arbeitszimmers einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. Alle Entnahmen und Einlagen sind aufzuzeichnen, wenn Zinsaufwendungen über den Sockelbetrag von 2.050 EUR hinaus als Betriebsausgaben abgezogen werden sollen.
Für Wirtschaftsgüter, für die Abschreibungen, insbesondere Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden, ist ein laufendes Verzeichnis zu führen. Das Fachbuch ABC der Einnahmen-Überschuss-Rechnung stellt die maßgebenden Grundlagen dar und gibt in den alphabetisch sortierten Stichwortbeiträgen zu allen wesentlichen Fragen rund um die EÜR die richtigen Antworten.
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