Art.-Nr. 32490 | Mandanten-Info-Broschüre

Der One-Stop-Shop ab 01.07.2021

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Einführung One-Stop-Shop-Verfahren ab 01.07.2021

Import One-Stop-Shop für Fernverkäufe

Überblick mit anschaulichen Beispielen

Erscheinungstermin
Juni 2021
Seitenzahl
25 Seiten
Format
DIN A5 (passend für C5-Umschlag)

Mit Wirkung ab 01.07.2021 wurden durch das Jahressteuergesetz 2020 Änderungen zur Umsetzung der 2. Stufe des Digitalpakets in das deutsche Recht umgesetzt, die zu Erleichterungen für den grenzüberschreitenden Online-Handel geführt haben.

Mit dem Digitalpaket wird das Bestimmungslandprinzip bei Leistungen an Privatpersonen weitgehend umgesetzt. Das Bestimmungslandprinzip besagt, dass eine Umsatzbesteuerung in dem EU-Mitgliedstaat erfolgen soll, in dem der Verbrauch tatsächlich stattfindet.

Registrierungen für umsatzsteuerliche Zwecke im Bestimmungsland für das leistende Unternehmen werden vermieden. Das Verfahren der „einzigen Anlaufstelle“, der sogenannte One-Stop-Shop, wurde ausgedehnt. Hiermit wird ermöglicht, dass Unternehmen sich nur in ebenjenem EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich registrieren müssen, in dem sie ansässig sind. Im Anschluss müssen nur im registrierten EU-Mitgliedstaat die Erklärungspflichten für Inlands- und Auslandsumsätze erfüllt werden.

Die Mandanten-Information „Der One-Stop-Shop ab 01.07.2021“ gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die für den Online-Handel seit 01.07.2021 geltenden Verfahren.

Musteranschreiben

Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich nachfolgend herunterladen können.

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Die Visitenkarte Ihrer Kanzlei

Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.

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Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.

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