Art.-Nr. 35771 | Kompaktwissen Beratungspraxis

Grundsteuerreform, 2. Auflage

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NEU: Wichtige Informationen zum Ausfüllen der Formulare des Bundes und der Länder und praxisrelevante Klarstellungen durch den Anwendungserlass

Überblick über Bundes- und Ländermodelle

Handlungsbedarf ab 2022

Erscheinungstermin
Mai 2022
Seitenzahl
85 Seiten
Format
Spiralbindung 17 x 24 cm
Hinweis
Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis 31.01.2023 (in Bayern Fristverlängerung bis 30.04.2023)!

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten.

Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung grundsätzlich in elektronischer Form abgeben. Hierzu wurden sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert.

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Einige Bundesländer haben von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht, d.h. statt des Bundesrechts haben sie eigene Länderlösungen beschlossen. Diese weichen in vier Bundesländern deutlich vom Bundesmodell ab, da eine rein flächenorientierte Berechnung der Bemessungsgrundlage erfolgt. Auch die wertorientierte Berechnung in Baden-Württemberg unterscheidet sich vom Bundesmodell.

Die 2. Auflage gibt einen detaillierten Überblick über die Regelungen des Bundesmodells und der Ländermodelle und informiert über die wichtigsten Parameter, die in die Deklaration aufzunehmen sind. Es werden auch die wesentlichen für die Beratungspraxis relevanten Auslegungen und Klarstellungen, die von der Finanzverwaltung im Anwendungserlass AEGrBewV veröffentlicht wurden, dargestellt und aufgezeigt, an welcher Stelle Handlungsbedarf besteht.

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