Art.-Nr. 35814 | Kompaktwissen Lohn und Personal für Unternehmen
Phantomlohn oder Fiktivlohn, 2. Auflage
Entstehungsprinzip versus Zuflussprinzip
Strafbarkeit und Haftung
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Entstehungsprinzip versus Zuflussprinzip
Strafbarkeit und Haftung
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Art.-Nr. 35814
Haftungsfallen vermeiden bei Minijobs, Mindestlohn, Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung
Beschäftigte haben Anspruch auf Vergütung ihrer Arbeitsleistung. Die Höhe der Vergütung kann dabei z. B. aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag folgen. Sofern nicht ausnahmsweise Versicherungsfreiheit gegeben ist, unterliegt das Arbeitsentgelt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung.
Anders als im Lohnsteuerrecht, gilt hier überwiegend das sog. Entstehungsprinzip. Danach werden Beiträge auf das Arbeitsentgelt bereits dann fällig, wenn der Anspruch des Arbeitnehmers entstanden ist, unabhängig von der tatsächlichen Zahlung. Bleibt die vom Arbeitgeber gezahlte Vergütung hinter dem Anspruch des Arbeitnehmers zurück, spricht man vom sog. "Phantomlohn", aus dem der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge schuldet.
Stellt die Sozialversicherung bei ihrer Prüfung Phantomlohn fest, steht den Sozialversicherungsträgern ein Nachzahlungsanspruch zu. Nicht erst seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns stellt die Feststellung des Phantomlohns einen Schwerpunkt in der Sozialversicherungsprüfung dar.
Oftmals werden dabei auch Minijobs in versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umqualifiziert. In der jüngsten Vergangenheit wurden Beiträge nachgefordert, wenn die Arbeitgeber von den zwingenden Vorschriften beim Urlaubsentgelt oder der Entgeltfortzahlung abgewichen haben.
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Weitere Informationen unter DATEV Verlagsmedien Lohn und Personal (Art.- Nr. 65650) .
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