Art.-Nr. 35938 | Kompaktwissen Beratungspraxis
Anforderungen an die E-Rechnung (B2B)
Digitale Prozesse im Rechnungswesen
Software zur Weiterverarbeitung von Rechnungen zwingend erforderlich
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Digitale Prozesse im Rechnungswesen
Software zur Weiterverarbeitung von Rechnungen zwingend erforderlich
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Die E-Rechnungspflicht für Eingangsrechnungen bei B2B kommt zum 01.01.2025
Die gesetzlichen Vorgaben zum Thema „elektronische Rechnung“ wurden vom Gesetzgeber weiterentwickelt. Dies betrifft insbesondere den Bereich B2B (Business-to-Business). Durch das Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnungspflicht für inländische Rechnungen bei B2B zum 01.01.2025 verpflichtend eingeführt. Dies beinhaltet auch ein Meldesystem ab dem Jahre 2028. Für den Versand von E-Rechnungen gibt es bis 31.12.2027 Übergangsregelungen.
Neben dem Vorantreiben der Digitalisierung soll dies auch der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges unterstützen.
Steuerberater und Steuerberaterinnen und deren betreute Unternehmen müssen sich zeitig auf neue technische und rechtliche Vorgaben vorbereiten.
Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz am 22.03.2024 zugestimmt.
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