In der Broschüre werden die wichtigsten Fälle von Bewirtungen – entweder durch den Betrieb/Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer – auf ihre Steuerfolgen näher beleuchtet.
Grundsätzlich ist der Wert der Mahlzeiten lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, wenn die Mahlzeit zusätzlich zur üblichen Arbeitnehmerbeköstigung arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt zum vereinbarten Arbeitslohn gewährt wird.
Die Mandanten-Info stellt die Ausnahmen zu dieser Regelung dar. Aufgezeigt werden die verschiedenen Möglichkeiten einer Arbeitnehmerbewirtung und deren steuer- und sozialversicherungspflichtige Behandlung.
Außerdem geht die Broschüre auf verschiedene Sonderfälle, wie etwa Arbeitnehmergeburtstag und Bewirtung von Arbeitnehmern durch Arbeitnehmer, z. B. anlässlich eines Gartenfests, ein. Sie gibt Tipps, wie diese Fälle und Geschäftsfreundebewirtungen abgewickelt und Steuervorteile genutzt werden können.
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