Art.-Nr. 36725 | Kompaktwissen für Berater
Betriebsveräußerung und -aufgabe

Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn richtig ermitteln
Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen
Besonderheiten – z. B. bei Realteilung und anderen Steuerarten
Wählen Sie zunächst eine Berufsgruppe und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
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Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn richtig ermitteln
Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen
Besonderheiten – z. B. bei Realteilung und anderen Steuerarten
Wählen Sie aus folgenden Varianten:
Art.-Nr. 36725
Darstellung relevanter Regelungen zur korrekten Abwicklung und zur Sicherung von Steuervorteilen.
Eine Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung ist oft unumgänglich. Dies kann eintreten, wenn ein Unternehmer keinen familiären Betriebsnachfolger gefunden hat oder Betriebsvermögen für die Absicherung des Ruhestandes eingesetzt werden soll.
In der Praxis erfolgt eine Betriebsaufgabe häufig in mehreren Schritten. Dabei ist darauf zu achten, dass der einheitliche Aufgabevorgang nicht verloren geht. Die zu beachtenden Vorgaben – insbesondere der Rechtsprechung – werden erläutert.
Steuerlich kann sowohl ein Aufgabegewinn als auch ein Aufgabeverlust entstehen.
Nur dann, wenn alle Voraussetzungen der einkommensteuerlichen Betriebsaufgabe oder -veräußerung erfüllt sind, sieht der Gesetzgeber Vergünstigungen vor. Welche dies sind, wie der steuerliche Aufgabegewinn/-verlust zu ermitteln ist und worauf sonst noch zu achten ist, erfahren Sie in diesem Kompaktwissen.
Ersparen Sie sich zukünftig die Einzelbestellungen und nutzen Sie den praktischen Lieferservice Kompaktwissen für Berater (Print).
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