Art.-Nr. 31392 | Kompaktwissen für Berater
Richtig berichtigen

Überblick zur Berichtigungspflicht
Praxistipps zur Abgrenzung Berichtigung vs. Selbstanzeige
Praxistipps zur Abgabe von Berichtigungen
Überblick zur Berichtigungspflicht
Praxistipps zur Abgrenzung Berichtigung vs. Selbstanzeige
Praxistipps zur Abgabe von Berichtigungen
Wählen Sie aus folgenden Varianten:
Art.-Nr. 31392
Wird nach Abgabe einer Steuererklärung erkannt, dass diese unrichtig ist, kann eine Pflicht zur Berichtigung der Steuererklärung gem. § 153 AO bestehen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit der Veröffentlichung des Anwendungser-lasses zu § 153 AO vom 23.05.2016 wichtige Hinweise zur Abgrenzung der Berichtigung gem. § 153 AO von der Selbstanzeige, §§ 371, 398 AO, gegeben.
Mit Blick auf eventuelle strafrechtliche Konsequenzen muss genau geprüft werden, welches Instrument im Einzelfall sachdienlich ist. So ist etwa bei unrichtigen USt-Voranmeldungen zu prüfen, ob sie berichtigungspflichtig sind bevor die Jahresumsatzsteuererklärung abgegeben wird.
Auch die Verschärfung von strafrechtlichen Konsequenzen wirkt sich auf die Frage, ob und wie mit unrichtigen Erklärungen umgegangen wird, aus. Insbesondere mit Blick auf die Unwirksam-keit einer Teilselbstanzeige ist daher besondere Sorgfalt bei der Abgabe einer Berichtigung geboten.
Dieser Praxisratgeber klärt auf, was im Umgang mit unrichtigen Steuererklärungen zu beachten ist.
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