Art.-Nr. 32070 | Mandanten-Info-Broschüre

Sofortmeldung von Mitarbeitern

Sofortmeldung von Mitarbeitern

Überblick: Welche Branchen sind betroffen

Welche Informationen muss eine Sofortmeldung enthalten und welche Übermittlungswege gibt es

Was geschieht, wenn Sofortmeldungen nicht korrekt durchgeführt werden?

Erscheinungstermin
August 2023
Seitenzahl
21 Seiten
Format
DIN A5 (passend für C5-Umschlag)

In zahlreichen Wirtschaftszweigen müssen Arbeitgeber Sofortmeldungen für neue Beschäftigte abgeben. Dabei sind Formalien zu beachten. Nicht korrekte Sofortmeldungen können Konsequenzen für das Unternehmen haben.

Grund für die Verpflichtung zur Abgabe von Sofortmeldungen ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit. Neue Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in den betroffenen Branchen spätestens zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme beim Rentenversicherungsträger zu melden. Andernfalls drohen Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Meldevorschriften und Strafanzeigen wegen vermuteter Schwarzarbeit.

Für die korrekte Sofortmeldung sind die Arbeitgeber verantwortlich. Es ist daher unerlässlich, dass das Unternehmen seine Verpflichtung genau kennt und die Durchführung überwacht.

Diese Mandanten-Information klärt auf, welche Wirtschaftszweige von der Pflicht Sofortmeldungen zu tätigen, betroffen sind und wie sichergestellt werden kann, dass diese Verpflichtung ordnungsgemäß erfüllt wird.

Die aktuelle Auflage weist auf die neue Ausfüllhilfe „SV-Meldeportal“ hin, die zum 01.01.2024 eingeführt wird.

Musteranschreiben

Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich nachfolgend herunterladen können.

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Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.

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Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.

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