Art.-Nr. 19555 | Mandanten-Info-Broschüre
Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse (E-Book)

Änderung der Steuerklasse bei Verheirateten
Sonderfall bei Bezug von Lohnersatzleistungen
Wählen Sie zunächst eine Berufsgruppe und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
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Änderung der Steuerklasse bei Verheirateten
Sonderfall bei Bezug von Lohnersatzleistungen
Wählen Sie aus folgenden Varianten:
Art.-Nr. 19555
Optimale Steuerklassenwahl für Arbeitnehmer
Das Thema der „richtigen" Steuerklassenwahl ist stets von hoher Relevanz. Aktuell hat die Bundesregierung einer Neuregelung zugestimmt, nach der Arbeitnehmer bei einer Heirat stets in die Steuerklasse IV eingereiht werden sollen.
Die Unterscheidung, ob nur ein Ehegatte als Arbeitnehmer tätig ist oder beide, soll entfallen. Daneben gilt es, diverse Sonderkonstellationen korrekt zu beurteilen, damit der Arbeitnehmer die optimale Steuerklasse wählt. So bei Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder bei Zahlung von Sterbegeld. Dort ist die Lohnsteuerklasse des Erben relevant und muss angefordert werden.
Die Mandanten-Info geht auf die Lohnsteuerklassen für Ehegatten und weitere praxisrelevante Besonderheiten ein. Neben der Wahl wird das Procedere der Änderung der Lohnsteuerklassen für Verheiratete und bei Bezug von Lohnersatzleistungen, dargestellt. So erhält Ihr Mandant alles Wichtige zur optimalen Steuerklassenwahl komprimiert aufbereitet.
nach obenMandanten-Info comfort bündelt sämtliche Mandanten-Info-Broschüren und Mandanten-Info-Merkblätter in digitaler Form. Die Mandanten-Infos stehen Ihnen dabei in LEXinform/Info-Datenbank als E-Book oder PDF-Datei und - exklusiv im Abonnement - als Microsoft Word-Datei zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie ein Musteranschreiben zu jedem Thema – und das alles zu einem günstigen Monatspreis.
Weitere Informationen finden Sie unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.- Nr. 65524).
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
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