Art.-Nr. 32398 | Mandanten-Info-Broschüre

Wesentliche Aufbewahrungspflichten und -fristen für Unternehmer

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Welche Unterlagen aufzubewahren sind

Wie lange Unterlagen aufbewahrt werden müssen

Sanktionen bei Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht

Erscheinungstermin
April 2020
Seitenzahl
25 Seiten
Format
DIN A5 (passend für C5-Umschlag)

Die Aufbewahrungspflicht ist Teil der steuerlichen und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. Jeder, der nach Handels- oder Steuerrecht zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet ist, muss diese auch aufbewahren. Aufzubewahren sind alle Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind.

Ein großes Problem in der Praxis ist die zutreffende Einordnung der Unterlagen. Denn nicht jeder Brief ist ein aufzubewahrender Geschäftsbrief und nicht jeder Beleg ist ein Buchungsbeleg. So sind etwa betriebsinterne Aufzeichnungen wie Arbeits- und Fahrberichte nicht aufbewahrungspflichtig.

Die Mandanten-Info zeigt auf, welche Belege und Aufzeichnungen überhaupt aufzubewahren sind und bejahendenfalls wie lange. Außerdem informiert sie über Sanktionen, die bei einem Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten drohen.

Musteranschreiben

Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Außerdem haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word-Format vorbereitet, das Sie sich hier bequem herunterladen können.

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Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.

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