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- 77994 Lange oder häufig erkrankte Mitarbeiter - Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit
DATEV bietet Lösungen für ...
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Die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit birgt unterschiedliche rechtliche Fragestellungen, zu denen sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren stark verändert hat.
Weitere Informationen finden Sie in der Vorschau:
VorschauNach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Vergütung des Arbeitnehmers fortzuzahlen, auch wenn dieser arbeitsunfähig erkrankt ist. Der Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit“ wird durch das Entgeltfortzahlungsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen und für eine bestimmte Dauer durchbrochen, um Arbeitnehmern sozialen Schutz zu gewährleisten.
Im Zusammenhang mit der Erkrankung des Arbeitnehmers stellen sich verschiedene arbeitsrechtliche Fragen: Wie muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit anzeigen? Wann und wie ist die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen? Wie lange und wie häufig muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten? Kann der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln? Unter welchen Voraussetzungen darf der Arbeitgeber aufgrund einer Krankheit kündigen? Ist hierfür ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement zwingende Voraussetzung?
Das Lernvideo gibt Ihnen Antworten zu diesen und weiteren Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben können.
Schon gewusst?
Dieses Lernvideo verfügt über Untertitel. Nutzen Sie jetzt die neue Funktion in den Einstellungen des Videoplayers auf der DATEV Lernplattform online.
Wichtiger Hinweis für die Nutzer der Online-Seminarreihe DATEV Lohn:
Dieses Thema ist Bestandteil der Online-Seminarreihe Lohn mit DATEV LODAS und DATEV Lohn und Gehalt im November 2025.
Teilnehmerkreis
Fachliche Voraussetzungen
Begleitunterlage zum Lernvideo
Die Begleitunterlage zum Lernvideo steht Ihnen als PDF-Dokument im Bereich "Lernmaterialien" in der DATEV Lernplattform online zur Verfügung. Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center: Dok.-Nr. 1035297
Weiterbildungsbescheinigung
Nach der Durcharbeit eines Lernvideos finden Sie Ihre Weiterbildungsbescheinigung auf der DATEV Lernplattform online in Ihrem persönlichen Bereich unter „Meine Nachweise“ zum Download. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Daten wie Name, Vorname und E-Mail-Adresse in den Stammdaten (DATEV-Arbeitsplatz) korrekt hinterlegt sind. Weitere Informationen erhalten Sie hier .
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Beck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gründete Anfang 2009 eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Metropolregion Nürnberg und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen deutschlandweit überwiegend Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Zuvor war er neun Jahre für einen Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und begleitete schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen mittelständischer Unternehmen aus gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort bereits verantwortlich das Referat Arbeitsrecht.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Beck stark als Referent in der Fortbildung engagiert, leitete in den vergangenen Jahren diverse Seminare zu mehr als fünfzig arbeitsrechtlichen Themen und veröffentlichte verschiedene Praxisratgeber und entwirft gesellschaftsrechtliche Musterverträge.
Allgemeine Informationen
Lernvideo
Ab wann können Sie das Video ansehen?
Wenn Sie sich während des Bestellprozesses mit Ihrer SmartCard authentifizieren, wird Ihnen der Link für das Lernvideo angezeigt und Sie können es unmittelbar nach Abschluss der Bestellung in der DATEV Lernplattform online aufrufen. Wenn das Lernvideo noch nicht zur Verfügung steht, können Sie es vorbestellen und erhalten – sobald es verfügbar ist – eine gesonderte Benachrichtigung sowie Ihren Zugangslink.
Wo werden die Lernvideos verwaltet?
Ihre gebuchten DATEV Lernvideos finden Sie automatisch in Ihrer Lernplattform online unter:
go.datev.de/leon
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• DATEV SmartCard
• DATEV SmartLogin
• DATEV-Benutzerkonto
Für die orts- und zeitunabhängige Nutzung der Lernvideos empfehlen wir die Anmeldung mit dem DATEV-Benutzerkonto.
Was ist ein Lernvideo
Ein Lernvideo ist ein professionell produziertes und didaktisch aufbereitetes Video, mit dem Sie fachliche Themen im Selbstlernformat erarbeiten. Das Video steht 24 Monate zur eigenständigen Weiterbildung in der DATEV Lernplattform online bereit und kann jederzeit wiederholt werden.
Aktualität der Lernvideos
Die Lernvideos werden regelmäßig auf Aktualität geprüft. Sie sind inhaltlich auf dem aktuellen Stand. Die dargestellten Inhalte sind auch für zukünftige Programmversionen anwendbar.
Flatrate Lernvideo
Wenn für Ihre Kanzlei ein Flatrate-Lernvideo-Vertrag vorliegt, steht Ihnen dieses Video auf der DATEV Lernplattform online unter go.datev.de/leon zur Verfügung. Eine separate Bestellung dieses Lernvideos ist nicht notwendig.
Weitere Informationen
Leistungsbeschreibung Lernvideo (Dok.-Nr.
0903126)
Leistungsbeschreibung DATEV Lernplattform online (Dok.-Nr.
0904300)
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