DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Branchenspezifische Beratung
Finanzinstitute müssen neben den Rechnungslegungsvorschriften nach dem Handelsgesetzbuch auch die besonderen Vorschriften nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) einhalten. Die DATEV-Lösungen unterstützen Sie bei der steuerlichen Beratung und Abwicklung von Bafin-regulierten Instituten bedarfsorientiert.
Vorgaben nach der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung werden jeweils durch einen speziell angepassten Kontenrahmen auf Basis SKR03 oder SKR04 abgedeckt. Für jedes der drei Branchenpakete Finanzinstitute RechKredV steht jeweils ein Kontenrahmen zur Verfügung.
Für die fristgerechte Erstellung und Übermittlung des RechKredV-Jahresabschlusses je Institutsart Finanzdienstleister, Kreditgenossenschaft und Universalinstitut steht jeweils ein Branchenpaket Finanzinstitute zur Verfügung. Damit kann schnell und einfach der branchenspezifische Jahresabschluss erstellt, geprüft und auf Basis der Bankentaxonomie RechKredV übermittelt werden.
Die E-Bilanz mit der Spezialtaxonomie Bank (RechKredV) erfordert ab der Taxonomie 6.4 die Angabe eines Institutsschlüssels. Für die Institutsarten Finanzdienstleister, Universalinstitut und Kreditgenossenschaft wird die E-Bilanz automatisiert übermittelt. Weitere Institutsarten können über manuelle Zuordnung ebenfalls eine E-Bilanz mit der Bankentaxonomie übermitteln.
Interessiert? Wir beraten Sie gerne! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!
Bitte wählen Sie eine Berufsgruppe.