Branchenspezifische Beratung

Finanzinstitute RechKredV

Finanzinstitute müssen neben den Rechnungslegungsvorschriften nach dem Handelsgesetzbuch auch die besonderen Vorschriften nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) einhalten. Die DATEV-Lösungen unterstützen Sie bei der steuerlichen Beratung und Abwicklung von Bafin-regulierten Instituten bedarfsorientiert.

Finanzinstitute bedarfsgerecht beraten

Benötigt Ihre Mandantinnen und Mandanten einen Jahresabschluss nach der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) und muss eine fristgerechte Offenlegung bzw. E-Bilanz mit der Bankentaxonomie RechKredV durchgeführt werden?

DATEV bietet für die Institutsart Finanzdienstleister, Kreditgenossenschaften und Universalinstitute jeweils eine eigene Branchenlösung an.

  • Branchenpaket Finanzinstitute RechKredV für Finanzdienstleister SKR03/SKR04
  • Branchenpaket Finanzinstitute RechKredV für Kreditgenossenschaft SKR03/SKR04
  • Branchenpaket Finanzinstitute RechKredV für Universalinstitut SKR03/SKR04

Weitere Institutsarten wie z.B. Kapitalanlagegesellschaften können über die vorhandenen Branchenlösungen für Universalinstitute ebenfalls abgewickelt werden.

Finanzinstitute Schmuckbild

Vorteile für Ihre branchenspezifische Beratung

  • Kontenrahmen je Institutsart nutzen

    Vorgaben nach der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung werden jeweils durch einen speziell angepassten Kontenrahmen auf Basis SKR03 oder SKR04 abgedeckt. Für jedes der drei Branchenpakete Finanzinstitute RechKredV steht jeweils ein Kontenrahmen zur Verfügung.

  • Jahresabschluss nach RechKredV

    Für die fristgerechte Erstellung und Übermittlung des RechKredV-Jahresabschlusses je Institutsart Finanzdienstleister, Kreditgenossenschaft und Universalinstitut steht jeweils ein Branchenpaket Finanzinstitute zur Verfügung. Damit kann schnell und einfach der branchenspezifische Jahresabschluss erstellt, geprüft und auf Basis der Bankentaxonomie RechKredV übermittelt werden.

  • E-Bilanz auf Basis Bankentaxonomie je Institutsschlüssel

    Die E-Bilanz mit der Spezialtaxonomie Bank (RechKredV) erfordert ab der Taxonomie 6.4 die Angabe eines Institutsschlüssels. Für die Institutsarten Finanzdienstleister, Universalinstitut und Kreditgenossenschaft wird die E-Bilanz automatisiert übermittelt. Weitere Institutsarten können über manuelle Zuordnung ebenfalls eine E-Bilanz mit der Bankentaxonomie übermitteln.

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!