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DATEV bietet Lösungen für ...
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Fachbeitrag - DATEV Kassenmeldung
Spätestens ab dem 31. Juli 2025 müssen alle digitalen Kassensysteme beim Finanzamt angemeldet werden. Mit DATEV Kassenmeldung haben Sie eine Lösung, mit der sowohl Ihre Mandantinnen und Mandanten als auch Sie die Daten an das Finanzamt übermitteln können – einfach und sicher. DATEV Kassenmeldung steht über die Plattform MeinFiskal zur Verfügung.
Seit Ende April können Kassendaten mit DATEV Kassenmeldung über die Plattform MeinFiskal gefüllt und an die Finanzverwaltung geschickt werden. Zur Übermittlung an die Finanzverwaltung ist eine DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin mit den entsprechenden Berechtigungen erforderlich.
Die Kassenmeldungen werden langfristig in der DATEV-Cloud gespeichert. Bei Anpassungen lassen sich erforderliche Änderungsmeldungen mit geringem Aufwand generieren und übermitteln.
DATEV Kassenmeldung können sowohl Sie in Ihrer Kanzlei als auch Ihr Mandant in seinem Unternehmen nutzen. Erforderlich ist dafür lediglich die Anlage eines Benutzerkontos auf MeinFiskal.
Variante 1 – Unternehmen legt Account an
Das Unternehmen registriert sich auf MeinFiskal, füllt die Kassenmeldung aus und übermittelt diese an die Finanzverwaltung. Zur Übermittlung benötigt das Unternehmen eine DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin mit den entsprechenden Berechtigungen.
Variante 2 – Kanzlei legt Account an
Die erforderlichen Felder können durch manuelle Eingaben gefüllt oder, sofern die Angaben in digitaler Form vorliegen, auch in die Meldung kopiert werden. Wenn das Kassensystem eine XML-Datei mit den meldepflichtigen Daten erzeugt, so kann diese in DATEV Kassenmeldung eingelesen werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sofern Kassenhersteller die Daten an DATEV senden, diese in DATEV Kassenmeldung zu importieren. Vor der Übermittlung der Meldung an die Finanzverwaltung wird eine Prüfung auf formale Korrektheit der einzelnen Meldefelder durchgeführt.
Übermittelte Meldungen und die zugehörigen Übertragungsprotokolle werden langfristig und sicher in der DATEV-Cloud archiviert. Wenn sich im Zeitverlauf Änderungen ergeben, lässt sich so in wenigen Schritten aus einer bereits vorhandenen Meldung eine angepasste Meldung erzeugen.
In Ausbaustufen sind folgende Funktionserweiterungen vorgesehen:
a) Der Unternehmer legt ein Benutzerkonto auf MeinFiskal an und erstellt und übermittelt die Meldung eigenständig.
b) Die Steuerberatungskanzlei legt ein Benutzerkonto auf MeinFiskal an, erstellt und übermittelt die Meldung für das Unternehmen.
a) Ermittlung der für die Kassenmeldung notwendigen Angaben.
b) Bei Bedarf beim Kassenhändler Information einholen, welche digitalen Ausgabemöglichkeiten die jeweilige Kasse anbietet.
c) Einrichtung der erforderlichen Berechtigungen (DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin).
d) Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Dokument: DATEV Kassenmeldung – Vorbereitende Tätigkeiten .
a) Öffnen Sie die Plattform MeinFiskal unter meinfiskal.de und wählen Sie die offene Plattform für die ordnungsgemäße Kassenführung.
b) Schaltfläche „Jetzt registrieren“ anklicken.
c) Die erforderlichen Eingaben für die Registrierung vornehmen.
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