Fachbeitrag - DATEV Kassenmeldung

Kassenmeldung einfach und sicher übermitteln

Spätestens ab dem 31. Juli 2025 müssen alle digitalen Kassensysteme beim Finanzamt angemeldet werden. Mit DATEV Kassenmeldung haben Sie eine Lösung, mit der sowohl Ihre Mandantinnen und Mandanten als auch Sie die Daten an das Finanzamt übermitteln können – einfach und sicher. DATEV Kassenmeldung steht über die Plattform MeinFiskal zur Verfügung.

Gesetzlicher Hintergrund

Mit Einführung der Kassenmeldepflicht durch den Gesetzgeber sind Unternehmen verpflichtet, alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die in Betrieben verwendet werden, dem zuständigen Finanzamt zu melden:

  • vor dem 01.07.2025 angeschaffte – also auch bereits vorhandene – elektronische Aufzeichnungssysteme bis zum 31.07.2025.
  • elektronische Aufzeichnungssysteme, die ab dem 01.07.2025 angeschafft werden, innerhalb eines Monats nach Anschaffung.

Das ist zu tun
Die Meldepflicht besteht auf der Ebene Betriebsstätte. Es sind alle in einer Betriebsstätte vorhandenen und funktionstüchtigen Systeme in einer Mitteilung an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Wenn mehrere Betriebsstätten vorhanden sind, muss die Meldung für jede Betriebsstätte übermittelt werden. Es handelt sich dabei nicht um eine einmalige Meldung, sondern um eine fortlaufende Verpflichtung bei:

  • Anmeldung eines neuen Kassensystems
  • Änderung an einem bestehenden Kassensystem
  • Abmeldung eines Kassensystems
Mann im Büro am Handy

Kassenmeldung erstellen

Seit Ende April können Kassendaten mit DATEV Kassenmeldung über die Plattform MeinFiskal gefüllt und an die Finanzverwaltung geschickt werden. Zur Übermittlung an die Finanzverwaltung ist eine DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin mit den entsprechenden Berechtigungen erforderlich.

Die Kassenmeldungen werden langfristig in der DATEV-Cloud gespeichert. Bei Anpassungen lassen sich erforderliche Änderungsmeldungen mit geringem Aufwand generieren und übermitteln.

DATEV Kassenmeldung können sowohl Sie in Ihrer Kanzlei als auch Ihr Mandant in seinem Unternehmen nutzen. Erforderlich ist dafür lediglich die Anlage eines Benutzerkontos auf MeinFiskal.

Mögliche Nutzungsvarianten

Variante 1 – Unternehmen legt Account an

Das Unternehmen registriert sich auf MeinFiskal, füllt die Kassenmeldung aus und übermittelt diese an die Finanzverwaltung. Zur Übermittlung benötigt das Unternehmen eine DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin mit den entsprechenden Berechtigungen.

Variante 2 – Kanzlei legt Account an

  • Die Kanzlei registriert sich auf MeinFiskal, füllt die Kassenmeldung aus und übermittelt diese an die Finanzverwaltung. Zur Übermittlung benötigt die Kanzlei eine DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin mit den entsprechenden Berechtigungen.
  • Die Kanzlei kann in einem Account auch die Meldungen für mehrere Unternehmen erstellen und an die Finanzverwaltung übermitteln.

Welche Daten müssen gemeldet werden

Die Kassenmeldung ist in drei Rubriken untergliedert:

a) Allgemeine Angaben zum Steuerpflichtigen

b) Angaben zur Betriebsstätte

c) Angaben zum elektronischen Aufzeichnungssystem und zur TSE

Aktueller Funktionsumfang DATEV Kassenmeldung und geplante Ausbaustufen

Die erforderlichen Felder können durch manuelle Eingaben gefüllt oder, sofern die Angaben in digitaler Form vorliegen, auch in die Meldung kopiert werden. Wenn das Kassensystem eine XML-Datei mit den meldepflichtigen Daten erzeugt, so kann diese in DATEV Kassenmeldung eingelesen werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sofern Kassenhersteller die Daten an DATEV senden, diese in DATEV Kassenmeldung zu importieren. Vor der Übermittlung der Meldung an die Finanzverwaltung wird eine Prüfung auf formale Korrektheit der einzelnen Meldefelder durchgeführt.

Übermittelte Meldungen und die zugehörigen Übertragungsprotokolle werden langfristig und sicher in der DATEV-Cloud archiviert. Wenn sich im Zeitverlauf Änderungen ergeben, lässt sich so in wenigen Schritten aus einer bereits vorhandenen Meldung eine angepasste Meldung erzeugen.

In Ausbaustufen sind folgende Funktionserweiterungen vorgesehen:

  • Ausbau der Möglichkeiten, einzelne Felder der Kassenmeldung vorzubelegen
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Mandanten und Steuerkanzlei: Durch einen Einladungsprozess können vom Inhaber des Accounts weitere Personen zur Bearbeitung und Abgabe der Kassenmeldung berechtigt werden – ohne Weitergabe der Zugangsdaten des Unternehmens

Vorteile für Ihre Kanzlei sowie für Ihre Mandantinnen und Mandanten

  • Komfortable formularbasierte Erfassungsunterstützung.
  • Die Anlage eines Benutzerkontos bei ELSTER ist nicht erforderlich. Die Bearbeitung der Meldung kann geräteunabhängig erfolgen. Erst für die Übermittlung an die Finanzverwaltung sind DATEV SmartCard / DATEV SmartLogin erforderlich.
  • Die Meldungen und die entsprechenden Übermittlungsprotokolle werden langfristig und sicher in der DATEV Cloud gespeichert.
  • Einfaches Erstellen und Senden einer Kassenmeldung bei Änderungen in der Betriebsstätte (Änderungsmeldung).
  • Bedarfsgerechte Unterstützung der Mandantschaft bei der Erfüllung der Meldepflicht. Kanzleien kennen das Programm und können bei Fragen beraten oder auch die komplette Meldung für die Mandanten übernehmen.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. Klären Sie die Arbeitsweise / Kollaboration mit Ihrer Mandantschaft

    a) Der Unternehmer legt ein Benutzerkonto auf MeinFiskal an und erstellt und übermittelt die Meldung eigenständig.
    b) Die Steuerberatungskanzlei legt ein Benutzerkonto auf MeinFiskal an, erstellt und übermittelt die Meldung für das Unternehmen.

  2. Zur Vorbereitung führen Sie oder Ihr Mandant folgende Tätigkeiten durch

    a) Ermittlung der für die Kassenmeldung notwendigen Angaben.

    b) Bei Bedarf beim Kassenhändler Information einholen, welche digitalen Ausgabemöglichkeiten die jeweilige Kasse anbietet.

    c) Einrichtung der erforderlichen Berechtigungen (DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin).

    d) Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Dokument: DATEV Kassenmeldung – Vorbereitende Tätigkeiten .

  3. Sie oder Ihr Mandant erstellen ein Benutzerkonto für MeinFiskal

    a) Öffnen Sie die Plattform MeinFiskal unter meinfiskal.de und wählen Sie die offene Plattform für die ordnungsgemäße Kassenführung.

    b) Schaltfläche „Jetzt registrieren“ anklicken.

    c) Die erforderlichen Eingaben für die Registrierung vornehmen.

  4. Füllen und Übermitteln der Meldung

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