Elektronischer Rechnungsversand

Profitieren Sie vom Versand elektronischer Rechnungen mit DATEV Eigenorganisation. Dort können Sie bei der Rechnungserstellung für jedes Mandat individuell entscheiden, ob die Rechnung digital oder in Papierform versendet wird.

Mit Unternehmen online

Setzen Sie und Ihre Mandantinnen und Mandanten DATEV Unternehmen online ein, kann die Rechnung direkt in den Mandantenbestand übertragen werden. Andernfalls versenden Sie die Rechnung einfach per E-Mail – einzeln oder als Massenversand.

Sowohl beim Versand über DATEV Unternehmen online wie auch per Mail können Sie wählen, in welchem Format Sie die elektronischen Rechnungen versenden möchten. Entweder im ZUGFeRD-Format mit einem standardisierten Rechnungslayout zur automatisierten Weiterverarbeitung beim Mandanten (ZUGFeRD-Rechnung) oder mit Ihrem individuellen Kanzleilayout ohne ZUGFeRD-Format.

Die StBVV § 9, Abs. 1 gibt vor, dass der Steuerberater die Rechnung selbst unterzeichnen muss. Da sich die qualifizierte, elektronische Signatur nicht als praxistauglich erwiesen hat, ist es aus Sicht der Bundessteuerberaterkammer jedoch möglich, die Schriftform und die Unterschriftserfordernis des § 9 StBVV durch eine schriftliche individuelle Vereinbarung zwischen Mandant und Steuerberater außer Kraft zu setzen. Aufgrund uneinheitlicher Auffassungen und Regelungen der einzelnen Länderkammern, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Steuerberaterkammer.

Der digitale Rechnungsversand wird zum Standard

Die öffentliche Verwaltung wird zusehends zum Treiber bei der elektronischen Rechnungsschreibung. Denn spätestens ab dem 27. November 2020 müssen Unternehmen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in elektronischer Form einreichen.

Insbesondere Mandanten, für die elektronische Ausgangsrechnungen zum Arbeitsalltag gehören, werden dann von einer weiteren Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse profitieren wollen. Diese Mandanten erwarten von ihrem Steuerberater digitale Rechnungen. Mit dem digitalen Rechnungsversand kommen Sie aber nicht nur dem Wunsch Ihrer Mandanten entgegen.

Auch für Ihre Kanzlei selbst ergeben sich zahlreiche Vorteile:

  • Sinkende Kosten durch den Wegfall von Rechnungsdruck, Papier, Briefumschläge und Porto
  • Zeitersparnis durch Entfallen des Kuvertierens und des Postversands
  • Frühzeitiger Zahlungseingang in der Kanzlei, da die Rechnung früher beim Mandanten eingeht und schneller bearbeitet werden kann.

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