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DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Ergreifen Sie jetzt die Chance und positionieren Sie sich als Know-How-Träger und Berater in HR-Themen - und das ganz einfach! Moderne Zeiterfassung läuft digital und automatisiert ab. Die Daten aus den Zeitwirtschaftssystemen Ihrer Mandanten können dank Schnittstellen direkt in die Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Kanzlei übertragen werden. Legen Sie sofort los.
Wussten Sie, dass eine Zeitwirtschafts-Software Ihre DATEV-Lohnabrechnung optimal ergänzt? Mehrwerte ergeben sich dabei nicht nur für Ihre Mandanten, sondern auch für Ihre Kanzlei! Neugierig geworden? Verwenden Sie als ambitionierte Kanzlei die nachfolgenden Informationen dafür, Ihre Mandanten dabei zu unterstützen, die optimale Software für die Zeiterfassung zu finden.
Bei Unternehmen jeglicher Größe steigt das Interesse an softwarebasierter Arbeitszeiterfassung aktuell ganz erheblich - nicht zuletzt durch die coronabedingte Home-Office-Situation. Papier hat längst ausgedient und auch Excel-Tabellen werden zunehmend verabschiedet. Viele Unternehmen wollen ihre Mitarbeitenden selbst ihre Arbeits- und Fehlzeiten erfassen lassen. Ein schier unübersichtliches Anebot von Zeitwirtschaftslösungen steht den zahlreichen Bedarfen gegenüber. Wie soll man sich da entscheiden? Wir haben da gute Nachrichten für Sie und Ihre Mandanten.
DATEV hat mit einer Vielzahl von Zeitwirtschaftsanbietern Partnerschaften geschlossen. Sie und Ihre Mandanten profitieren von sicheren, technisch geprüften Schnittstellen, die dafür sorgen, dass die Daten optimal in Ihre Lohnabrechnungssoftware übertragen werden.
Wie die Prozesse in Ihrer Kanzlei ablaufen, ist kein Zufall. Unterstützen Sie Ihren Mandanten aktiv dabei, die Lösung zu finden, die zu ihm, aber auch zu Ihrer Kanzlei am besten passt. So entscheiden Sie direkt mit, welche Zeitwirtschaftslösung die Prozesse in Ihrer Kanzlei optimal unterstützt.
Zusätzlich zu Ihrer Lohn-Expertise positionieren Sie sich als Know-how-Träger und kompetenter Ansprechpartner rund um Personalthemen und -Software. So binden Sie Ihre Mandanten noch stärker.
Verabschieden Sie sich von fehleranfälligen Doppelerfassungen. Alle relevanten Daten fließen einfach via Schnittstelle in Ihre DATEV-Lohn-Software. Sie entlasten sich selbst erheblich und gewinnen wertvolle Zeit.
Ihre Mandanten können sich beruhigt zurücklehnen, wenn das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (2019) umgesetzt wird. Demnach werden Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden zu dokumentieren.
Zeitfressende, chaotische Zettelwirtschaft war einmal. Eine digitale Zeiterfassung setzt verschiedenste Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle einfach um. Für jeden Bedarf die passende Lösung.
Mit einem Zeiterfassungsprogramm sind die Arbeitszeiten der Beschäftigten für Ihren Mandanten stets transparent. Gleichzeitig können die Beschäftigten selbst prüfen, ob ihre Zeiten korrekt eingetragen sind.
Bereits am 14. Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im sogenannten Stechuhr-Urteil (CCOO-Entscheidung, Az. C 55/18) entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem einzurichten, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Seitdem rätselt man in der Praxis, wann und wie diese EuGH-Entscheidung durch den deutschen Gesetzgeber konkret umgesetzt wird.
Nun kam das Bundesarbeitsgericht (BAG), das höchste deutsche Arbeitsgericht mit einer unerwarteten und aufsehenerregenden Entscheidung dem nationalen Gesetzgeber zuvor: Laut Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21, werden Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Mitarbeitern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Kaum jemand hat damit gerechnet, dass das BAG nun dem Gesetzgeber zuvorkommt. Daher stellt sich die Frage, ob bereits jetzt eine gesetzliche Pflicht für die Arbeitgeber in Deutschland entstanden ist, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter über ein Zeiterfassungssystem zu dokumentieren, obgleich eine Umsetzung des EuGH-Urteils in deutsches Recht bisher noch nicht erfolgt ist. Weitere Informationen dazu finden Sie im DATEV magazin Beitrag.
Ein Zeiterfassungssystem ist für jedes Unternehmen interessant, das Mitarbeitende beschäftigt. Bereiten Sie Ihre Mandanten auf die Urteile des EuGH und BAG vor und erleichtern Sie sich gleichzeitig die Arbeit.
Suchen Sie gemeinsam mit Ihren Mandanten das passende System eines DATEV-Marktplatz Partners über den DATEV-Marktplatz aus.
Haben Sie den passenden Anbieter gefunden, implementiert dieser die Software bei den Mandanten. Er stellt auch die jeweilige Verknüpfung zu Ihrer DATEV-Lohnsoftware her.
Bei Bedarf kann eine Beratung durch einen DATEV-Mitarbeiter gebucht werden, um die Datenübernahme aus dem Zeitwirtschaftssystem gegenzuprüfen.
Hier finden Sie die datev.de-Info-Seite zum Thema "Zeitwirtschaft" für Ihre Mandanten aufbereitet. Diese können Sie gerne auch an diese weiterleiten.
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