Digitale Zeiterfassung

Ergreifen Sie jetzt die Chance und positionieren Sie sich als Know-How-Träger und Berater in HR-Themen - und das ganz einfach! Moderne Zeiterfassung läuft digital und automatisiert ab. Die Daten aus den Zeitwirtschaftssystemen Ihrer Mandanten können dank Schnittstellen direkt in die Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Kanzlei übertragen werden. Legen Sie sofort los.

Zeiterfassung und Lohn: Ein perfektes Zusammenspiel

Wussten Sie, dass eine Zeitwirtschafts-Software Ihre DATEV-Lohnabrechnung optimal ergänzt? Mehrwerte ergeben sich dabei nicht nur für Ihre Mandanten, sondern auch für Ihre Kanzlei! Neugierig geworden? Verwenden Sie als ambitionierte Kanzlei die nachfolgenden Informationen dafür, Ihre Mandanten dabei zu unterstützen, die optimale Software für die Zeiterfassung zu finden.

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Ihre Vorteile

  • Kanzleiprozesse nach Maß

    Wie die Prozesse in Ihrer Kanzlei ablaufen, ist kein Zufall. Unterstützen Sie Ihren Mandanten aktiv dabei, die Lösung zu finden, die zu ihm, aber auch zu Ihrer Kanzlei am besten passt. So entscheiden Sie direkt mit, welche Zeitwirtschaftslösung die Prozesse in Ihrer Kanzlei optimal unterstützt.

  • Festigen Sie Ihre Mandantenbindung

    Zusätzlich zu Ihrer Lohn-Expertise positionieren Sie sich als Know-how-Träger und kompetenter Ansprechpartner rund um Personalthemen und -Software. So binden Sie Ihre Mandanten noch stärker.

  • Gewinnen Sie wertvolle Zeit

    Verabschieden Sie sich von fehleranfälligen Doppelerfassungen. Alle relevanten Daten fließen einfach via Schnittstelle in Ihre DATEV-Lohn-Software. Sie entlasten sich selbst erheblich und gewinnen wertvolle Zeit.

Vorteile Ihres Mandantinnen und Mandanten

  • Bestens gerüstet für das EuGH-Urteil

    Ihre Mandanten können sich beruhigt zurücklehnen, wenn das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (2019) umgesetzt wird. Demnach werden Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden zu dokumentieren.

  • Mehr Zeit, weniger Papier

    Zeitfressende, chaotische Zettelwirtschaft war einmal. Eine digitale Zeiterfassung setzt verschiedenste Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle einfach um. Für jeden Bedarf die passende Lösung.

  • Immer den Überblick behalten

    Mit einem Zeiterfassungsprogramm sind die Arbeitszeiten der Beschäftigten für Ihren Mandanten stets transparent. Gleichzeitig können die Beschäftigten selbst prüfen, ob ihre Zeiten korrekt eingetragen sind.

EuGH-Urteil: Nachweispflicht von Arbeitszeiten

Bereits am 14. Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im sogenannten Stechuhr-Urteil (CCOO-Entscheidung, Az. C 55/18) entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem einzurichten, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Seitdem rätselt man in der Praxis, wann und wie diese EuGH-Entscheidung durch den deutschen Gesetzgeber konkret umgesetzt wird.

Nun kam das Bundesarbeitsgericht (BAG), das höchste deutsche Arbeitsgericht mit einer unerwarteten und aufsehenerregenden Entscheidung dem nationalen Gesetzgeber zuvor: Laut Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21, werden Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Mitarbeitern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Kaum jemand hat damit gerechnet, dass das BAG nun dem Gesetzgeber zuvorkommt. Daher stellt sich die Frage, ob bereits jetzt eine gesetzliche Pflicht für die Arbeitgeber in Deutschland entstanden ist, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter über ein Zeiterfassungssystem zu dokumentieren, obgleich eine Umsetzung des EuGH-Urteils in deutsches Recht bisher noch nicht erfolgt ist. Weitere Informationen dazu finden Sie im DATEV magazin Beitrag.

Ein Zeiterfassungssystem ist für jedes Unternehmen interessant, das Mitarbeitende beschäftigt. Bereiten Sie Ihre Mandanten auf die Urteile des EuGH und BAG vor und erleichtern Sie sich gleichzeitig die Arbeit.

In nur 3 Schritten zur Zeitwirtschaftssoftware

  • Zeitwirtschaftssystem auswählen

    Suchen Sie gemeinsam mit Ihren Mandanten das passende System eines DATEV-Marktplatz Partners über den DATEV-Marktplatz aus.

  • Implementierung und Anbindung an DATEV-Lohnsoftware

    Haben Sie den passenden Anbieter gefunden, implementiert dieser die Software bei den Mandanten. Er stellt auch die jeweilige Verknüpfung zu Ihrer DATEV-Lohnsoftware her.

  • Beratung von DATEV

    Bei Bedarf kann eine Beratung durch einen DATEV-Mitarbeiter gebucht werden, um die Datenübernahme aus dem Zeitwirtschaftssystem gegenzuprüfen.

    Zu den Unterstützungsangeboten

Jetzt loslegen und dem Mandanten eine Zeitwirtschaftslösung empfehlen

Hier finden Sie die datev.de-Info-Seite zum Thema "Zeitwirtschaft" für Ihre Mandanten aufbereitet. Diese können Sie gerne auch an diese weiterleiten.

Hinweis:

Wenn Sie die Seite besuchen möchten, bitten wir Sie, vorab den Berufsfilter von "Kanzlei" auf "Unternehmen" umzustellen.

Weitere Software-Lösungen für die Zeitwirtschaft

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