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DATEV bietet Lösungen für ...
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Fachbeitrag - DATEV Vermögensnachfolge
Beraten Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten rechtzeitig vor dem Eintritt eines Erbfalls oder einer Schenkung. Mit DATEV Vermögensnachfolge planen Sie mit wenigen Eingaben die Übertragung des Vermögens. Sie erhalten dabei nicht nur aussagekräftige Berechnungen, sondern auch eine übersichtliche Zusammenstellung der Ergebnisse. Diese Auswertung ist eine wertvolle Grundlage für alle weiteren Entscheidungen und Planungen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Mandanten über die Auswirkungen geplanter Schenkungen und Erbschaften zuverlässig und gut informiert sind.
Auf Basis der vorhandenen Informationen werden die Anteile am Nachlass und die Erbschaftsteuer automatisch ermittelt und die Ergebnisse in die Beziehungsdarstellung integriert. In den Details zu den Personen finden Sie neben den Stammdaten die wichtigsten erb- und steuerrechtlichen Informationen. So werden beispielsweise die Pflichtteilsquoten und der verwendete Freibetrag nach § 16 ErbStG angezeigt.
Öffnen Sie die Berechnungen, um die automatisch ermittelten Werte nachvollziehen zu können. Diese finden Sie direkt bei den Details zu den Personen.
In einer Auswertung für Ihren Mandanten erhalten Sie die wichtigsten Ergebnisse zur gesetzlichen Erbfolge übersichtlich aufbereitet. Diese Auswertung können Sie im PDF-Format ausgeben. Nutzen Sie dazu das Kontextmenü neben der Registerkarte Vermögen. So fassen Sie die Ergebnisse für Ihr Beratungsgespräch zusammen und haben diese komfortabel und übersichtlich zur Hand.
Aufbauend auf der gesetzlichen Erbfolge, können Sie die Wünsche zur Verteilung des Nachlasses in der gewillkürten Erbfolge abbilden. Einzelne Erbquoten können Sie dabei ganz einfach individuell anpassen, wenn zum Beispiel einem der Erben ein höherer Anteil zugedacht werden soll. Werden dabei Pflichtteilsquoten nicht eingehalten, erhalten Sie automatisch einen Hinweis im Programm. Neben den gesetzlichen Erben können Sie auch weitere Personen als mögliche Erben berücksichtigen, zum Beispiel nicht verwandte Personen. Ebenso lassen sich einzelne Vermögensgegenstände individuell potenziellen Erben zuordnen, wenn es den Wünschen Ihres Mandanten entspricht (Vermächtnisse). Alle steuerlichen Auswirkungen sind dabei sofort ersichtlich.
Durch Schenkungen zu Lebzeiten kann die Steuerlast bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer reduziert werden. Die persönlichen Freibeträge können alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Bei der vorweggenommenen Erbfolge wird die anfallende Schenkungsteuer durch einfache Zuordnung eines Vermögenswerts zu einer Person berechnet. Dabei werden erfasste frühere Schenkungen (Vorerwerbe) berücksichtigt. Die Steuerentlastung im späteren Erbfall wird automatisch ermittelt und angezeigt.
Machen Sie mit der Kanzlei-Broschüre „Vermögen und Nachfolge frühzeitig sichern“ Ihre Mandanten auf Ihre Leistungen aufmerksam. Mehr Informationen finden Sie auf go.datev.de/mymarketing
Im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge können Sie für ein ausgewähltes Grundvermögen eine Nutzungsauflage (Nießbrauch) planen. Der Kapitalwert zur geplanten Nutzungsauflage lässt sich mit wenigen Eingaben schnell ermitteln. Auswirkungen auf die Schenkungsteuer und den Erbfall sind sofort ersichtlich.
In der Auswertung werden für jedes Planszenario die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst und kurz erläutert. Eine Vermögensaufstellung liefert einen Überblick über alle erfassten Vermögensobjekte. Zusätzlich erhalten Sie die steuerlichen Ergebnisse für alle Planszenarien gebündelt in einer Tabelle. So sehen Sie sofort auf einen Blick, welche Steuerersparnis Sie mit Ihren Gestaltungsvorschlägen erzielen.
Aufruf über: DATEV Vermögensnachfolge | Kontextmenü neben der Registerkarte Vermögen |Auswertung ausgeben
Tipp: Sehen Sie im DATEV Hilfe-Video, wie Sie eine Auswertung erstellen.
Um Sie künftig noch besser bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge zu unterstützen, wird die DATEV Vermögensnachfolge sukzessive weiterentwickelt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center.
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