Fachbeitrag - DATEV Vermögensnachfolge

Vermögensnachfolge konkret und verlässlich planen

Beraten Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten rechtzeitig vor dem Eintritt eines Erbfalls oder einer Schenkung. Mit DATEV Vermögensnachfolge planen Sie mit wenigen Eingaben die Übertragung des Vermögens. Sie erhalten dabei nicht nur aussagekräftige Berechnungen, sondern auch eine übersichtliche Zusammenstellung der Ergebnisse. Diese Auswertung ist eine wertvolle Grundlage für alle weiteren Entscheidungen und Planungen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Mandanten über die Auswirkungen geplanter Schenkungen und Erbschaften zuverlässig und gut informiert sind.

Kompetent beraten – bei gesetzlicher Erbfolge, gewünschter Erbregelung und Steuerersparnissen

Gesetzliche Erben und ihre Erbquoten
Legen Sie nach Einrichtung der DATEV Vermögensnachfolge im DATEV Arbeitsplatz eine Leistung Vermögensnachfolge an. Beim erstmaligen Aufruf werden die für die gesetzliche Erbfolge relevanten Informationen aus den Stammdaten übernommen. Die bekannten beteiligten Personen werden Ihnen sofort übersichtlich mit den jeweiligen gesetzlichen Erbquoten angezeigt. Ergänzen Sie bei Bedarf weitere Personen, die für die gesetzliche Erbfolge relevant sind. Die gesetzlichen Erbquoten werden dabei automatisch angepasst.

Vermögen pauschal erfassen und schnellen Überblick erhalten
Die wichtigsten Vermögenswerte können pauschal erfasst werden. Es gibt die Vermögensarten Betriebsvermögen, Grundvermögen und sonstiges Vermögen. So erhalten Sie einen schnellen Überblick über das vorhandene Nachlassvermögen. Erfassen Sie direkt bei den jeweiligen Vermögensobjekten weitere Informationen, die für die Berechnung der Erbschaftsteuer wichtig sind. Und ergänzen Sie beispielsweise Angaben zur Vermietung oder zur Steuerbefreiung für Grundstücke nach § 13 Abs. 1 ErbStG.

Güterstände, Zugewinnabzugsbetrag und frühere Schenkungen
Die Güterstände Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft und Gütertrennung werden automatisch aus den Mandanten-Stammdaten übernommen. Sie können diese aber auch individuell erfassen. Einen steuerlichen Zugewinnabzugsbetrag nach § 5 Abs. 1 ErbStG erfassen Sie direkt bei der berechtigten Person. Entweder erfassen Sie den selbst ermittelten Wert oder Sie lassen ihn mit nur wenigen Eingaben berechnen. Frühere Schenkungen (Vorerwerbe) werden bei den Details der beschenkten Person eingetragen.

Frau im Büro am Handy

Gesetzliche Erben im Überblick

Auf Basis der vorhandenen Informationen werden die Anteile am Nachlass und die Erbschaftsteuer automatisch ermittelt und die Ergebnisse in die Beziehungsdarstellung integriert. In den Details zu den Personen finden Sie neben den Stammdaten die wichtigsten erb- und steuerrechtlichen Informationen. So werden beispielsweise die Pflichtteilsquoten und der verwendete Freibetrag nach § 16 ErbStG angezeigt.

  • Überblick über die gesetzliche Erbfolge in DATEV Vermögensnachfolge (links im Screenshot) sowie Detailinformationen zu einer Person (rechts im Screenshot)
  • Aufruf über: DATEV Vermögensnachfolge | Personen | Gesetzliche Erbfolge | Ehepartnerin

Nachvollziehbarkeit durch aussagekräftige Berechnungen

Öffnen Sie die Berechnungen, um die automatisch ermittelten Werte nachvollziehen zu können. Diese finden Sie direkt bei den Details zu den Personen.

  • Aufruf der Berechnungslisten über: DATEV Vermögensnachfolge | Personen | Gesetzliche Erbfolge | Details Ehefrau | Berechnung

Auswertung ausgeben – Zusammenfassung zur gesetzlichen Erbfolge

In einer Auswertung für Ihren Mandanten erhalten Sie die wichtigsten Ergebnisse zur gesetzlichen Erbfolge übersichtlich aufbereitet. Diese Auswertung können Sie im PDF-Format ausgeben. Nutzen Sie dazu das Kontextmenü neben der Registerkarte Vermögen. So fassen Sie die Ergebnisse für Ihr Beratungsgespräch zusammen und haben diese komfortabel und übersichtlich zur Hand.

  • Aufruf über: DATEV Vermögensnachfolge | Kontextmenü neben der Registerkarte Vermögen | Auswertung ausgeben

Von der gesetzlichen Erbfolge zur gewünschten Erbregelung (gewillkürte Erbfolge)

Aufbauend auf der gesetzlichen Erbfolge, können Sie die Wünsche zur Verteilung des Nachlasses in der gewillkürten Erbfolge abbilden. Einzelne Erbquoten können Sie dabei ganz einfach individuell anpassen, wenn zum Beispiel einem der Erben ein höherer Anteil zugedacht werden soll. Werden dabei Pflichtteilsquoten nicht eingehalten, erhalten Sie automatisch einen Hinweis im Programm. Neben den gesetzlichen Erben können Sie auch weitere Personen als mögliche Erben berücksichtigen, zum Beispiel nicht verwandte Personen. Ebenso lassen sich einzelne Vermögensgegenstände individuell potenziellen Erben zuordnen, wenn es den Wünschen Ihres Mandanten entspricht (Vermächtnisse). Alle steuerlichen Auswirkungen sind dabei sofort ersichtlich.

  • Überblick der gewillkürten Erbfolge in DATEV Vermögensnachfolge (links im Screenshot) sowie Detailinformationen zu einer Person (rechts im Screenshot).
  • Aufruf über: DATEV Vermögensnachfolge | Personen | Gewillkürte Erbfolge | Sohn

Steuervorteile durch Schenkungen zu Lebzeiten planen (vorweggenommene Erbfolge)

Durch Schenkungen zu Lebzeiten kann die Steuerlast bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer reduziert werden. Die persönlichen Freibeträge können alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Bei der vorweggenommenen Erbfolge wird die anfallende Schenkungsteuer durch einfache Zuordnung eines Vermögenswerts zu einer Person berechnet. Dabei werden erfasste frühere Schenkungen (Vorerwerbe) berücksichtigt. Die Steuerentlastung im späteren Erbfall wird automatisch ermittelt und angezeigt.

Tipp für Ihre Umsetzung

Machen Sie mit der Kanzlei-Broschüre „Vermögen und Nachfolge frühzeitig sichern“ Ihre Mandanten auf Ihre Leistungen aufmerksam. Mehr Informationen finden Sie auf go.datev.de/mymarketing

Steuervorteile durch Nießbrauch bei geplanter Schenkung von Grundvermögen nutzen

Im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge können Sie für ein ausgewähltes Grundvermögen eine Nutzungsauflage (Nießbrauch) planen. Der Kapitalwert zur geplanten Nutzungsauflage lässt sich mit wenigen Eingaben schnell ermitteln. Auswirkungen auf die Schenkungsteuer und den Erbfall sind sofort ersichtlich.

  • Überblick der vorweggenommenen Erbfolge in DATEV Vermögensnachfolge (links im Screenshot) sowie Detailinformationen zu einer Person (rechts im Screenshot)
  • Aufruf über: DATEV Vermögensnachfolge | Personen | Vorweggenommene Erbfolge | Tochter

Zusammenfassung der Ergebnisse ausgeben

In der Auswertung werden für jedes Planszenario die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst und kurz erläutert. Eine Vermögensaufstellung liefert einen Überblick über alle erfassten Vermögensobjekte. Zusätzlich erhalten Sie die steuerlichen Ergebnisse für alle Planszenarien gebündelt in einer Tabelle. So sehen Sie sofort auf einen Blick, welche Steuerersparnis Sie mit Ihren Gestaltungsvorschlägen erzielen.

Aufruf über: DATEV Vermögensnachfolge | Kontextmenü neben der Registerkarte Vermögen |Auswertung ausgeben

Tipp: Sehen Sie im DATEV Hilfe-Video, wie Sie eine Auswertung erstellen.

Ausblick

Um Sie künftig noch besser bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge zu unterstützen, wird die DATEV Vermögensnachfolge sukzessive weiterentwickelt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center.

Vorteile für Ihre Kanzlei

  • Mit wenigen Eingaben die gesetzliche Erbfolge in einer Beziehungsdarstellung aufzeigen
  • Durch pauschale Erfassung der Vermögenswerte eine Vermögensaufstellung erhalten
  • Abbildung der Nachfolgeplanung Ihres Mandanten mit gewünschten Erbquoten und Vermächtnissen
  • Schenkungen von Grundvermögen mit Berücksichtigung von Nießbrauch planen
  • Unterstützung beim Einstieg in das Beratungsgespräch
  • Berücksichtigung des Zugewinnausgleichs nach § 5 Abs. 1 ErbStG
  • Unterstützung beim Beratungsgespräch durch übersichtliche Auswertung für Ihre Mandanten
  • Einfachere Vermarktung Ihrer Beratungsleistung

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!