Löhne und Gehälter selbst abrechnen

Mit DATEV-Software erstellen Sie komfortabel und zuverlässig die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Mandanten.

Komfortabel in der DATEV-Cloud

In der DATEV-Cloud können Sie komfortable Funktionen wie die automatische Übermittlung von Daten nutzen. Während bei DATEV Lohn und Gehalt die Verarbeitung der Lohndaten vor Ort in der Kanzlei erfolgt, werden bei DATEV LODAS die Daten in der DATEV-Cloud verarbeitet. Speicherung der Daten sowie die Archivierung erfolgen bei DATEV LODAS automatisch. Bei DATEV Lohn und Gehalt können Sie die DATEV-Cloud optional dazu nutzen.

SB14

Ihre Vorteile

  • Immer up to date

    Stets gesetzlich aktuelle Software zum Stichtag

  • Höchste Sicherheit und Datenschutz

    Höchste Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit in der DATEV-Cloud made in Germany

  • Hohe Servicequalität

    Sie erhalten neben Software einen Top-Kundenservice und einen persönlicher Kanzlei-Ansprechpartner, umfangreiche Hilfemedien und Schulungsangebote – sowie kostenfreie Updates

  • Hohe Flexibilität

    In der Cloud oder vor Ort: Je nachdem, für welches DATEV-Lohnprodukt Sie sich entscheiden, werden die Lohndaten unterschiedlich verarbeitet – entweder vor Ort bei Ihnen in der Kanzlei (DATEV Lohn und Gehalt) oder in der DATEV-Cloud (DATEV LODAS).

Flexible Tarifunterstützung

  • Neu enthalten im Programm LODAS

    Mit der flexiblen Tarifunterstützung im Programm LODAS classic und comfort können Sie tarifgebundene Arbeitnehmer Ihrer Mandanten einfach und komfortabel abrechnen. So sparen Sie sich Zeit und Arbeitsaufwand.

    Mehr unter Flexible Tarifunterstützung

Software für spezifische Branchen

Rechnen Sie Löhne und Gehälter für Beschäftigte in Bau und Handwerk komfortabel ab. Denn die wichtigsten tariflichen Hintergründe der Baubranche sind in den Lösungen stets gesetzlich aktuell bereitgestellt. So etwa die Berechnung von Saison-Kurzarbeitergeld, Mehraufwands-Wintergeldes oder der Urlaubsanspruchs inklusive der Datenübermittlung an diverse Institutionen.

Baulöhne - und Gehälter können auf Kostenstellen gebucht werden und die Kostenstellenverteilung an die Finanzbuchführung übergeben werden.

Rechnen Sie Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes, Beamte und Arbeitnehmer in sozialen und kommunalen Einrichtungen sowie Menschen mit Behinderung mit den Standardtarifen für den Öffentlichen Dienst sowie von Bundes- und Landesbesoldungsordnungen A und B ab.

Art.-Nr. 41996 | Software

LODAS comfort

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