Wir bieten Ihnen umfassende Lösungen, um Lohndaten vom Mandanten in die Kanzlei zu übertragen, Löhne und Gehälter abzurechnen und Lohnauswertungen an Mandanten und deren Arbeitnehmer bereitzustellen.
Sie haben die Wahl zwischen drei Optionen.
Neben der klassischen Lohnabrechnung können Sie mit DATEV auch Baulohn und öffentlicher Dienst abrechnen.
Senden Sie Auswertungen an Ihre Mandanten und deren Mitarbeiter.
Für die Lohnabrechnung benötigen Sie unterschiedliche Daten und Informationen von Ihren Mandanten. Das sind Personaldaten, gearbeitete Arbeitsstunden – auch aus Vorsystemen - sowie Personaldokumente wie zum Beispiel Immatrikulationsbescheinigungen oder Personalfragebögen neuer Mitarbeiter. Erfahren Sie, wie Sie und Ihre Lohnsachbearbeiter Daten und Dokumente komfortabel von Ihren Mandanten erhalten. Wir bieten Ihnen drei Möglichkeiten.
DATEV hat Lösungen zur Abrechnung von Löhnen und Gehältern im Angebot. Neben der klassischen Lohnabrechnung bieten wir Ihnen unter anderem auch die Abrechnung von Baulohn und öffentlicher Dienst an. In der DATEV-Cloud erledigen Sie bequem alle relevanten Datenübermittlungen. Für den Fall, dass Sie Lohnabrechnungen nicht selbst übernehmen können, können Sie die operativen Tätigkeiten rund um die Lohnabrechnung an DATEV auslagern.
Nach der Lohnabrechnung in Ihrer Kanzlei sind die Auswertungen an Ihren Mandanten und deren Mitarbeiter zu senden. Erledigen Sie dies automatisch nach der Abrechnung – einfach online.
Zu allen Themen gibt es passende Angebote der DATEV Verlagsmedien Lohn und Personal (Print oder digitale Ausgaben).
Eine detaillierte Auflistung aller in DATEV Verlagsmedien Lohn und Personal enthaltenen Titel finden Sie in der LEXinform/Info-Datenbank im Dokument 0936988.
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