Nachweislich rechtskonforme Konsolidierungslösung
Software-Testat für DATEV-Anwendung aktualisiert
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Software-Testat für DATEV-Anwendung aktualisiert
Nürnberg, 22. Juni 2016: Ein aktuelles Testat bestätigt der DATEV-Softwarelösung zur Konsolidierung erneut, dass sie gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) arbeitet. Die der Bescheinigung zu Grunde liegende Prüfung nach dem Standard IDW PS 880 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft IT Audit GmbH mit Sitz in Köln durchgeführt.
Schwerpunkte im Prüfungsprozess waren die Richtigkeit der Programmabläufe, die Verarbeitungsregeln und die Wirksamkeit der Plausibilitätskontrollen sowie die Programmentwicklung, -wartung und -freigabe inklusive der vorhandenen Verfahrensdokumentation. Im Ergebnis haben die Prüfer dem Programm eine uneingeschränkte Softwarebescheinigung ausgestellt. Das Testat gibt Anwendern der Software die Gewissheit, dass sie ein nachgewiesenermaßen gesetzeskonformes System für die Konsolidierung einsetzen. Dies können sie über den öffentlich einsehbaren Prüfungsbericht auch jederzeit dokumentieren.
Benedikt Leder
Telefon +49 911 319-51221 benedikt.leder@datev.de
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