Bestätigte Rechtskonformität in Sachsen

Softwarepaket DATEVkommunal erhält SAKD-Zertifikat

Nürnberg, 14. August 2018: Die sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) bescheinigt dem Softwarepaket DATEVkommunal die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben für kommunale Finanzsoftware. Die DATEV-Programme, die damit die SAKD-Zulassung erhalten haben, dürfen ab sofort auch in Sachsen für das Finanzwesen in Kommunen zum Einsatz kommen.

Mit der Zertifizierung erfüllt DATEV die gesetzlichen Vorgaben der sächsischen Gemeindeordnung. Diese schreibt vor, dass Kommunen in Sachsen im Finanzwesen ausschließlich Programme verwenden dürfen, die zuvor von der SAKD zugelassen wurden. Geprüft wurden im Einzelnen die Module für kommunales Rechnungswesen, Anlagenbuchführung, Finanzrechnung, Forderungswesen, Mittelbewirtschaftung und Haushaltsplanung. Die Anwendungen erfüllen laut Prüfungsbericht alle Zulassungskriterien.

Dass die Anwendungen des DATEVkommunal-Pakets auch in der Praxis gut funktionieren und schnell einsatzbereit sind, zeigt sich in Lauter-Bernsbach im Erzgebirgskreis. Als erste Kommune in Sachsen setzt die knapp 9.000 Einwohner zählende Stadt die Lösungen bereits produktiv ein. Bei der Umstellung wurden die Mitarbeiter der Verwaltung von Consultants der DATEV unterstützt. Die Datenübernahme aus dem Altverfahren funktionierte inklusive einer umfangreichen Datenbereinigung schnell und reibungslos. Sämtliche Bescheide konnten direkt zum Umstellungstermin aus dem DATEV-Verfahren erstellt werden. Der aktuelle Haushalt ist bereits in der DATEV-Software erstellt worden und auch Kasse und Mahnwesen laufen erfolgreich im Regelbetrieb.

Pressekontakt

DATEV eG

Benedikt Leder
Telefon +49 911 319-51221
benedikt.leder@datev.de
Twitter @DATEV_Sprecher

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