Presseinformation des DFKA

Deutscher Fachverband für Kassen und Abrechnungssystemtechnik stellt neuen Datenstandard vor

Einheitliches Format für Kassendaten

Berlin, 07. August 2018: Elektronische Kassensysteme müssen von 2020 an über Sicherungseinrichtungen verfügen, die die Transparenz über die darin erfassten Einnahmen erhöhen. Damit diese Regelung effizient umgesetzt werden kann, ist eine Datenstandardisierung notwendig, denn erst damit wird eine automatisierte Weiterverarbeitung in elektronischen Kassenbuch-, Archivierungs- und Buchführungssystemen möglich. Unter Federführung des Deutschen Fachverbands für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) haben Kassenhersteller und Anbieter von Finanzsoftware sowie Vertreter des steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufsstands gemeinsam mit Vertretern der Finanzverwaltung dafür ein Klassifikationsschema – eine sogenannte Taxonomie-Kassendaten – ausgearbeitet.

Hintergrund ist das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, das 2020 in Kraft treten wird. Es schreibt vor, dass elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen, die aus drei Bestandteilen besteht: Sicherheitsmodul, Speichermedium und digitale Schnittstelle. Das Sicherheitsmodul soll dabei Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs so protokollieren, dass sie später nicht mehr unerkannt verändert werden können. Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist ebenfalls unveränderbar gespeichert. Die einheitliche digitale Schnittstelle soll eine reibungslose Datenübertragung, für Prüfungszwecke gewährleisten. Durch diese Auflagen werden die Kassenhersteller zu vorgelagerten Akteuren im Prüfungsprozess.

Neuer Datenstandard schafft einheitliche Basis

Um dieser Anforderung gerecht zu werden, hat der Arbeitskreis aus Kassenhändlern und -herstellern sowie Anbietern einschlägiger Software nun eine Taxonomie-Kassendaten als Standard für Einzelaufzeichnungen und Tagesabschlüsse entwickelt, die der Allgemeinheit unentgeltlich zur Verfügung stehen soll. Sie gibt eine einheitliche Datenstruktur vor und liefert eine fachliche Beschreibung der jeweiligen Datensatzposition. Dadurch lassen sich Kassendaten künftig einheitlich verarbeiten und interpretieren. So können im Rahmen der Außenprüfung oder der Umsatzsteuer- und Kassennachschau Kasseneinzelbewegungssätze und Tagesabschlüsse zweifelsfrei nachgewiesen werden. Der Standard unterstützt sowohl die progressive wie auch die retrograde Prüfung zwischen Kasseneinzelbewegungen und Buchungssätzen. Außerdem ermöglicht er, alle im jeweiligen System generierten Kassendaten in ein Archivsystem auszulagern und möglichst automatisiert weiterzuverarbeiten.

Die DFKA-Taxonomie-Kassendaten steht seit Anfang August allen Interessierten über die Homepage des Verbands für eine Pilotierung der Datensatzbeschreibung zur Verfügung. Der Arbeitskreis verspricht über sich durch die Pilotierung weiterreichende Anregungen von Kassenherstellern und Softwareanbietern für die Finalisierung des Projekts. Die Freigabe das Standards ist für Ende 2018 geplant.

Adresse für Fragen und Anregungen: taxonomie@dfka.net

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