Digitaler Finanzbericht beschleunigt Kreditverfahren

DATEV unterstützt neuen Standard zur Datenübermittlung an Banken

Nürnberg, 04. April 2018: Während sich das Online-Banking seit vielen Jahren sowohl im privaten wie im geschäftlichen Umfeld etabliert hat, war der Datenaustausch mit Banken und Sparkassen im Rahmen des Kreditvergabeprozesses bisher noch sehr papierlastig. Das gehört ebenfalls nun bald der Vergangenheit an. Mit Hilfe des so genannten Digitalen Finanzberichts können Unternehmen und ihre Steuerberater seit Anfang April Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) digital an Kreditinstitute, die bereits an dem Verfahren teilnehmen, übermitteln und damit den Kreditvergabeprozess beschleunigen sowie die Risikobeurteilung erleichtern. Mit ihren IT-Lösungen für das Rechnungswesen unterstützt die DATEV Unternehmen und Steuerberater bei diesem neuen Verfahren.

Der Digitale Finanzbericht (DiFin) ist ein bundesweit einheitlicher technischer Standard für die elektronische Übermittlung der Abschlussdaten von Firmenkunden an Banken und Sparkassen, ähnlich dem Verfahren bei der E-Bilanz, das sich bereits bei Millionen von Unternehmen etabliert hat. Der DiFin wurde in den vergangenen Monaten zusammen mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie ausgewählten Kreditinstituten getestet. Anfang März gab die Deutsche Bundesbank den Startschuss für die offizielle Marktfreigabe des DiFin zum 1. April 2018.

DATEV-Software startklar für digitalen Datenaustausch

Der IT-Dienstleister DATEV eG war von Anfang an bei der Entwicklung des DiFin und der im Juni 2017 gestarteten Pilotphase dabei. DATEV-Anwender haben im Rahmen dieser Pilotphase ca. 350 erfolgreiche Übermittlungen an Sparkassen, Genossenschaftsbanken sowie an Privatbanken wie die UniCredit Hypovereinsbank, die Commerzbank, die Deutsche Bank und außerdem an die Deutsche Bundesbank vorgenommen. DATEV-Software ist somit startklar für den digitalen Datenaustausch mit der Finanzwirtschaft. Unternehmer sollten ihren Steuerberater dazu ansprechen.

Für die weitere Digitalisierung der kaufmännischen Prozesse in Unternehmen und Kanzleien sowie den Datenaustausch mit der Finanzwirtschaft wird das DiFin-Verfahren weiterentwickelt. DATEV setzt sich für die Errichtung eines sogenannten Rückkanals ein, über den Daten der Kreditinstitute, wie zum Beispiel Zins- und Tilgungspläne, an die Unternehmen und Kanzleien digital übermittelt werden können. Doch auch ohne diesen Rückkanal verringert sich mit dem DiFin-Verfahren bei allen Beteiligten der administrative Aufwand. Über das aus dem E-Bilanz-Verfahren bewährte XBRL-Format (EXtensible Business Reporting Language) können die Daten aus dem DiFin automatisch weiterverarbeitet werden.

Auf den Seiten www.datev.de/digitaler-finanzbericht stellt DATEV weiterführenden Informationen zum DiFin, insbesondere zur Unterstützung über die DATEV-Programme, sowie eine Beschreibung der wesentlichen Prozessschritte für eine Teilnahme zur Verfügung. Auf der offiziellen Webseite des Digitalen Finanzberichts befindet sich eine stets aktuelle Liste der Kreditinstitute, die bereits auf das neue Verfahren umgestellt haben: www.digitaler-finanzbericht.de/participants www.digitaler-finanzbericht.de/participants.

Pressekontakt

DATEV eG

Claudia Specht
Telefon 0911 319-51224
claudia.specht@datev.de
Twitter @DATEV_Sprecher

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