FiBu-Software: Finanzbuchführung mit DATEV

Mehr als 2 Millionen Unternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Bildungseinrichtungen in Deutschland nutzen Softwarelösungen von DATEV für ihre Finanzbuchhaltung. Erfahren Sie hier, welche zentralen Aufgaben die digitale Finanzbuchhaltung hat und wie DATEV Sie dabei unterstützen kann.

FiBu-Software: Begriffserklärung

Der Begriff FiBu-Software steht für Finanzbuchhaltungs-Software. Sie ermöglicht die EDV-seitige Abbildung der Finanzbuchführung. Die Finanzbuchführung oder -haltung (kurz: FiBu) ist ein Teil des betrieblichen Rechnungswesens . Aufgabe der Finanzbuchhaltung ist es, Geschäftsfälle systematisch zu erfassen und anhand dieser Dokumentation Auskunft über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu geben.

Am Ende des Geschäftsjahres erstellt die Finanzbuchhaltung den Jahresabschluss , bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die Bilanz stellt die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zum Bilanzstichtag (meistens der 31. Dezember) dar; die GuV zeigt, ob ein Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr Gewinn oder Verlust gemacht hat. Diese Methodik, den Erfolg eines Unternehmens auf zweierlei Art zu ermitteln bzw. darzustellen, wird als doppelte Buchführung bezeichnet.

Insbesondere der Jahresabschluss, aber auch Zwischenberichte sind wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und Mitarbeitenden des Unternehmens. Interesse an dessen wirtschaftlicher Lage haben aber auch Dritte wie etwa Geldgeber, Aktionäre, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit. Zudem sind die von der Finanzbuchhaltung für den Jahresabschluss ermittelten Zahlen Grundlage für die Besteuerung des Unternehmens.

Wer ist zur Finanzbuchhaltung verpflichtet?

Eine Finanzbuchhaltung nach dem Verfahren der doppelten Buchführung ist für alle verpflichtend, die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) sind. Dazu zählen alle Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, darunter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG). Auch als eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau (e. K.) ist man zur Buchführung verpflichtet.

Keine Kaufleute im Sinne des HGB und somit nicht buchführungspflichtig sind Freiberufler. Auch für nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sowie für Land- und Forstwirte besteht keine Buchführungspflicht. Oberhalb bestimmter Umsatz- und Gewinngrenzen ist die Buchführung jedoch laut Steuerrecht – genauer: laut der Abgabenordnung – auch für Personen aus diesen Gruppen vorgeschrieben.

Auch wenn das Gesetz die FiBu nicht in jedem Fall vorschreibt: Eine systematische Erfassung der Einnahmen und Ausgaben, des Vermögens und der Schulden ist allein schon aus Eigeninteresse jedem dringend zu empfehlen, der mit seiner Tätigkeit Gewinn erzielen möchte.

Bestimmte Unternehmen – so etwa Versicherungen, Banken und große Kapitalgesellschaften – sind zu einer Abschlussprüfung verpflichtet und müssen den Jahresabschluss in elektronischer Form beim Bundesanzeiger einreichen.

DATEV-Software für die Finanzbuchhaltung

Die richtige FiBu-Software kann die Finanzbuchführung deutlich erleichtern. DATEV bietet verschiedene Möglichkeiten für die Finanzbuchhaltung im Unternehmen oder der Steuerkanzlei an. Mit den Software-Lösungen lässt sich eine Vielzahl an Prozessen im Unternehmen optimieren, zum Beispiel elektronisches Bankbuchen, digitale Belege, Zahlungsprozesse und Mahnwesen.

Die DATEV-Finanzbuchhaltungs-Software verbindet Unternehmen und Steuerberater auf intelligente Weise. So können beide Parteien reibungslos zusammenarbeiten. Alle Einnahmen und Ausgaben werden transparent erfasst. Sie haben zum Beispiel die Möglichkeit, Belege digital auszutauschen. Wenn Sie und Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater digitale Belege nutzen, müssen Sie nichts mehr sammeln, sortieren, in einem Ordner ablegen und in die Kanzlei bringen.

DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen

DATEV bietet verschiedene Lösungen an, die als FiBu-Software genutzt werden können. Für kleine und mittlere Unternehmen eignet sich DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen . Es ermöglicht, alle kaufmännischen Prozesse im Unternehmen mit nur einer Software zu bearbeiten, vom Angebot über die Rechnung bis zum Mahnwesen. Auswertungen der aktuellen wirtschaftlichen Lage sind jederzeit möglich. Alle Aktionen werden von einem zentralen Cockpit aus gesteuert und Belege und Dokumente lassen sich mithilfe der Suchfunktion leicht auffinden.

Die FiBu-Software erleichtert auch die Zusammenarbeit mit der Steuerberaterin bzw. dem Steuerberater. Alle Belege, die für die Finanzbuchführung benötigt werden, zum Beispiel Eingangs- und Ausgangsrechnungen, lassen sich über die DATEV-Plattform digital weitergeben – natürlich über eine sichere Verbindung. Die Dokumente stehen der Steuerkanzlei sofort zur Verfügung, was interne Prozesse beschleunigt. Die Originalbelege verbleiben im Unternehmen. Die Auswertungen und Ergebnisse der Finanzbuchhaltung werden dem Unternehmen anschließend über die Software zur Verfügung gestellt.

DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen lässt sich außerdem an die Besonderheiten der Finanzbuchführung einzelner Branchen anpassen. Erhältlich sind verschiedene Branchenpakete, die diese speziellen Anforderungen berücksichtigen. Sie werden regelmäßig aktualisiert, um gesetzliche, tarif- oder steuerrechtliche Änderungen miteinzubeziehen. Diese Branchenpakete gibt es zum Beispiel für:

  • Ärzte und Zahnärzte
  • Bau und Handwerk
  • Bäckereien und Konditoreien
  • Gaststätten und Hotels
  • Kfz-Gewerbe
  • soziale Einrichtungen im Sinne der Pflegebuchführungsverordnung (PBV)
  • Vereine, Stiftungen und gGmbHs
  • Wohnungsunternehmen

DATEV Unternehmen online

DATEV Unternehmen online ermöglicht die individuelle Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Unternehmen über die DATEV-Cloud. Unternehmen schicken ihre Belege und Dokumente auf digitalem Wege an die Kanzlei. Die Steuerberaterin bzw. der Steuerberater verarbeitet diese mit der Finanzbuchhaltungs-Software und stellt dem Unternehmen die Auswertungen ebenfalls in der DATEV-Cloud zur Verfügung.

DATEV Unternehmen online unterstützt bei der Digitalisierung der Dokumente und Belege. Sie können entweder gescannt oder mit dem Smartphone abfotografiert und anschließend über die Software an die Steuerberaterin oder den Steuerberater übermittelt werdem. Die Originale der Dokumente und Belege verbleiben bei diesem Vorgehen im Unternehmen. Für die digitalen Belege steht außerdem ein revisionssicheres, elektronisches Archiv in der DATEV-Cloud zur Verfügung.

Auf Basis der digitalen Belege können Zahlungen ausgeführt, Kontoumsätze geprüft und Lohnzahlungen freigegeben werden. Ein GoBD-konformes Kassenbuch steht ebenfalls zur Verfügung.

Mit Erfahrung die Zukunft gestalten

Seit mehr als 50 Jahren erfüllt die Genossenschaft DATEV höchste Qualitätsstandards und stellt dies regelmäßig unter Beweis. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmen sind bei uns genau richtig. Als eingetragene Genossenschaft (eG) bieten wir Software-Lösungen und IT-Dienstleistungen, auf die Verlass ist. Wir haben ein breites Portfolio an Anwendungen entwickelt, die Arbeitsprozesse in Unternehmen nachhaltig verbessern, vereinfachen und verschlanken. Spezialfälle der Buchhaltung deckt DATEV mit entsprechenden Zusatzmodulen ab, damit Sie rundum abgesichert sind.

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