Wichtige Dokumente rechtssicher aufbewahren

Revisionssichere Archivierung mit DATEV

Revisionssichere Archivierung – Begriffserklärung: Revisionssichere Archivierung wird häufig als Sammelbegriff im Zusammenhang mit den Aufbewahrungspflichten nach dem geltenden Handels- und Steuerrecht verwendet.

Eine Software zur Archivierung von aufbewahrungspflichtigen Unterlagen (nach AO, HGB und anderen) wird in der Regel dann als "revisionssicher" bezeichnet, wenn sie durch die Nachvollziehbarkeit der Bearbeitungsschritte und Versionen von Dokumenten bei der Umsetzung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) unterstützt.

Die Begriffe "revisionssicher" bzw. "revisionssichere Archivierung" selbst entstammen nicht den Gesetzestexten, sondern wurden durch die Verbände der DMS-Branche geprägt. "Revisionssicher" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Zustandekommen verschiedener Versionen / Bearbeitungsstände eines Dokuments (einschließlich des Originaldokuments selbst) im Sinne der gesetzlichen Anforderungen stets nachvollziehbar sein muss und daher jeder Bearbeitungsschritt am Dokument protokolliert wird.

Gesetzeskonforme Archivierung bei DATEV

DATEV unterstützt Sie bei der Einhaltung Ihrer Aufbewahrungspflichten durch Archivierungslösungen, die die gesetzlichen Anforderungen an eine Archivsoftware umfassend erfüllen.

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!