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DATEV bietet Lösungen für ...
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Mit Einführung der Kassenmeldepflicht durch den Gesetzgeber müssen bestimmte Kassendaten an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Dafür steht voraussichtlich ab April 2025 über die Plattform MeinFiskal die neue Lösung DATEV Kassenmeldung zur Verfügung.
Mit Einführung der Kassenmeldepflicht durch den Gesetzgeber müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die in Betrieben verwendet werden, dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden:
Ziel des Gesetzgebers: Durch die Kassenmeldepflicht soll geprüft werden, ob alle erfassten und abgerechneten Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in die Besteuerungsgrundlagen des Unternehmens einfließen.
Konkret bedeutet das für Sie:
Technische Umsetzung
Seitens der Finanzämter steht das elektronische Mitteilungsverfahren als ELSTER-Lösung zur Verfügung.
Über die neue Lösung DATEV Kassenmeldung können Daten erfasst und eine Kassenmeldung an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Über die neue Lösung DATEV Kassenmeldung können Daten erfasst und direkt eine Kassenmeldung an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Seitens der Finanzämter steht das elektronische Mitteilungsverfahren als ELSTER-Lösung zur Verfügung.
Die folgenden Funktionen stehen zum Zeitpunkt der Freigabe zur Verfügung:
DATEV Kassenmeldung kann im Unternehmen oder in der Steuerberatungskanzlei genutzt werden:
Voraussetzung für die Nutzung:
Zur Übermittlung der Kassenmeldung an die Finanzbehörde ist eine DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin mit den entsprechenden Berechtigungen erforderlich. Hierfür muss der übermittelnde Anwender in der Rechteverwaltung online das Recht “Kassenmeldung über MeinFiskal anzeigen/einreichen” eingetragen haben.
Mit Nutzung der freigegebenen Version entstehen Kosten. Pro Meldung einer Betriebsstätte, die über DATEV Kassenmeldung an die Finanzverwaltung übermittelt wird, berechnen wir dann 10,- Euro.
Voraussichtlich ab 10.02.2025 stellen wir DATEV Kassenmeldung als Pilotierungsversion über MeinFiskal bereit. Während der Pilotierung können Daten erfasst und eine Kassenmeldung an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Weitere Funktionen folgen dann mit Freigabe der Anwendung. Die Nutzung der Pilotierungsversion ist kostenlos. Erst mit Nutzung der freigegebenen Version entstehen Kosten.
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