DATEV Kassenmeldung einfach erklärt

Mit Einführung der Kassenmeldepflicht durch den Gesetzgeber müssen bestimmte Kassendaten an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Dafür steht voraussichtlich ab April 2025 über die Plattform MeinFiskal die neue Lösung DATEV Kassenmeldung zur Verfügung.

Neue DATEV-Cloud-Anwendung

DATEV bietet voraussichtlich ab April 2025 die neue Lösung DATEV Kassenmeldung an.

DATEV Kassenmeldung wird – analog zu DATEV Kassenarchiv online – über die Plattform MeinFiskal bereitgestellt.

Gesetzlicher Hintergrund
Was müssen Sie tun?
Wie kann die Meldung abgegeben werden?

Funktionsumfang

Die folgenden Funktionen stehen zum Zeitpunkt der Freigabe zur Verfügung:

  • Archivierung der Meldungen in der DATEV-Cloud
  • Übersichtliche Erfassungsmaske inklusive Validierung
  • Rechtssichere Übermittlung der Meldung an die Finanzverwaltung

Wer kann DATEV Kassenmeldung nutzen?

DATEV Kassenmeldung kann im Unternehmen oder in der Steuerberatungskanzlei genutzt werden:

  • Der Unternehmer kann ein Benutzerkonto auf MeinFiskal anlegen und die Meldung eigenständig erstellen und sicher übermitteln.
  • Wenn die Steuerberatungskanzlei ein Benutzerkonto auf MeinFiskal anlegt, können Meldungen für mehrere Unternehmen erstellt und sicher übermittelt werden.​

Voraussetzung für die Nutzung:

Zur Übermittlung der Kassenmeldung an die Finanzbehörde ist eine DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin mit den entsprechenden Berechtigungen erforderlich. Hierfür muss der übermittelnde Anwender in der Rechteverwaltung online das Recht “Kassenmeldung über MeinFiskal anzeigen/einreichen” eingetragen haben.

Preis

Mit Nutzung der freigegebenen Version entstehen Kosten. Pro Meldung einer Betriebsstätte, die über DATEV Kassenmeldung an die Finanzverwaltung übermittelt wird, berechnen wir dann 10,- Euro.

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