Mitteilung von Auslandssachverhalten nach § 138 Abs. 2 AO
Nutzen Sie die Möglichkeit für Ihren Mandanten ausländische Betriebsstätten oder Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften elektronisch dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen.
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Nutzen Sie die Möglichkeit für Ihren Mandanten ausländische Betriebsstätten oder Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften elektronisch dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen.
Sie können die Mitteilung von Auslandssachverhalten nach § 138 Abs. 2 AO über DATEV Kommunikation Finanzverwaltung anlegen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Optional können dort auch digitale Dokumente der Übermittlung beigefügt werden.
In der Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung stehen Ihnen folgende Funktion zur Verfügung:
Bevor Sie die Cloud-Anwendung starten, müssen Sie sich authentifizieren (über SmartCard / mIDentity-Stick oder SmartLogin) und das Recht Mitteilung Auslandssachverhalt anzeigen / einreichen einrichten.
jetzt startenWeitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center.
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