Person als Rechteträger

Bisher sind die Berechtigungen für DATEV-Cloud-Anwendungen an das Zugangsmedium gebunden, z. B. SmartCard oder SmartLogin. Unser Portfoliowandel in die Cloud erfordert, dass Berechtigungen künftig direkt für die Person erteilt werden, die das Programm nutzt. Das Zugangsmedium dient nur noch zur Authentifizierung (Anmeldung) der Person, für die das Zugangsmedium bestellt wurde.

Person als Rechteträger - unbedingt bis 31.03.2023 umstellen!

Ab 01.04.2023 werden die Berechtigungen der einzelnen Zugangsmedien automatisch - per Addition - auf die Person übertragen, für die das Zugangsmedium bestellt wurde. Damit erhält die Person die Summe der Berechtigungen aller ihr zugeordneten Zugangsmedien.

Risiken der automatischen Umstellung
Durch die automatische Umstellung besteht gegebenenfalls die Gefahr, dass Personen mehr Berechtigungen haben als die Summe ihrer einzelnen Zugangsmedien.

Dadurch können Personen ggf. auf Daten zugreifen, auf die sie nicht zugreifen sollten. Prüfen Sie zwingend die Berechtigungen nach der automatischen Umstellung. DATEV kann diese Gefahr nicht ausschließen.

Ihr Nutzen

  • Die erteilten Berechtigungen gelten unabhängig davon, welches Zugangsmedium die Anwenderin oder der Anwender wählt. Die mehrfache Pflege von Berechtigungen für DATEV SmartCard, DATEV mIDentity, DATEV SmartLogin, DATEV-Benutzer entfällt.
  • Die Berechtigungen erteilen Sie für namentlich bekannte Personen. Sie sind dadurch besser nachvollziehbar, genau wie bei den lokal installierten DATEV-Programmen.
  • Weniger Administrationsaufwand und transparentere Berechtigungsübersicht für den Administrator

Umstellung per Assistent

Der Umstellungsassitent (freigegeben seit 15. März 2022) unterstützt Sie als Administrator der Rechteverwaltung online bei der Umstellung auf die Person als Rechteträger. Der Zeitraum für die Umstellungsphase auf die Person als Rechteträger beträgt ca. 1 Jahr.

Für alle Kunden gilt:

  • Personen, für die Sie ab jetzt ein Zugangsmedium bestellen, sind automatisch umgestellt. Die Berechtigungen beziehen sich nicht mehr auf das Zugangsmedium, sondern direkt auf die Person.
  • Personen mit nur einem Zugangsmedium werden von DATEV automatisch umgestellt.

Hilfe-Dokumente

Häufig gestellte Fragen

Welche Zugangsmedien sind von der Umstellung betroffen?

Von der Umstellung betroffen sind:

  • DATEV SmartCard
  • DATEVmIDentity
  • DATEV SmartLogin
  • DATEV-Benutzer

Wer darf die Umstellung auf die Person als Rechteträger durchführen?

Nur wer eine/n DATEV SmartCard/mIDentity/SmartLogin mit Administrator-Rechten besitzt, kann die Umstellung durchführen.

Kann ich nach der Umstellung noch einzelne Zugangsmedien mit unterschiedlichen Berechtigungen versehen?

Nein. Zwei Alternativen finden Sie im Hilfe-Dokument 1020226 in Kapitel 3.3.2.

Was passiert mit den Berechtigungen der Gruppen?

Berechtigungen von Gruppen sind für die Umstellung nicht relevant. Nach der Umstellung sehen Sie nicht mehr die einzelnen Zugangsmedien in der Gruppe, sondern die Person.

Wird das Zugangsmedium (z. B. Smartcard) in Zukunft weiterhin benötigt?

Ja, für die Anmeldung bei den Cloud-Anwendungen (z.B. Unternehmen online) wird es weiterhin für die Authentifizierung benötigt.

Weitere häufig gestellte Fragen finden Sie im Hilfe-Dokument 1020226 .

Wünschen Sie Unterstützung bei der Umstellung?

DATEV hilft Ihnen per Fernbetreuung. Hier können Sie einen individuellen Termin buchen.

Unterstützungsangebot zur Umstellung Person als Rechteträger

Für die Unterstütungstermine zur Umstellung ist folgende Preisstaffelung vorgesehen:

  • Noch bis Ende September 2022 bieten wir Ihnen diese Unterstützung kostenfrei an. Buchen Sie also gleich Ihren Termin.
  • Ab Oktober 2022 bis einschließlich Januar 2023 erhalten Sie 50% Rabatt auf den Termin. Sie zahlen in diesem Zeitraum nur 17,50 EUR je angefangene Viertelstunde (zzgl. USt.).
  • Ab Februar 2023 bieten wir den Termin dann 35 EUR je angefangene Viertelstunde (zzgl. USt.) an.

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