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DATEV bietet Lösungen für ...
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16.05.2025
Informationen zur Neuerung finden Sie hier.
Hintergrund:
In Deutschland wurde mit dem Wachstumschancengesetz eine neue gesetzliche Regelung zur E-Rechnungspflicht im Umsatzsteuergesetz eingeführt. E-Rechnungen müssen entweder den Anforderungen der Richtlinie 2014/55/EU und der Norm EN 16931 entsprechen oder eine vollständige und korrekte Datenextraktion ermöglichen. Für den Vorsteuerabzug sind künftig ausschließlich die strukturierten elektronischen Daten maßgeblich. Bei hybriden E-Rechnungsformaten (z. B. ZUGFeRD 2.x) ist die XML-Datei gegenüber der PDF-Datei führend.
Die Sichtkomponente (PDF) von ZUGFeRD-Rechnungen wird aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in DATEV Unternehmen online nach der Visualisierung der strukturierten Daten angezeigt.
Um die Sichtkomponente (PDF) zu sehen, scrollen Sie in den Rechnungen nach unten.
Mit der Datenvisualisierung können Sie prüfen, ob E-Rechnungen Anhänge enthalten.
Bei ZUGFeRD 2.x-Rechnungen in den Profilen Minimum und Basic WL und bei ZUGFeRD 1.0-Rechnungen findet ab sofort die Vorbelegung durch die OCR-Werte statt.
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