Digitaler Verwaltungsakt (DIVA)

Mit dem Verfahren „Digitaler Verwaltungsakt“ (DIVA) bietet die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Einkommensteuer-Erstbescheide, Einkommensteuer-Folgebescheide und Bescheide für die beschränkte Steuerpflicht elektronisch bekannt zu geben.

Übrigens: Die Anwendung ist auch über das neue MyDATEV Portal aufrufbar.

Funktionsumfang

In der Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung steht Ihnen nach Beantragung der elektronischen Bescheidbekanntgabe folgende Funktion zur Verfügung:

  • Abruf/Download der rechtsverbindlichen Bescheide

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