„Die Satzung moderner und gerechter gestalten“

Interview: Thomas Günther

Eine vom DATEV-Vorstand ins Leben gerufene Satzungskommission hat in den vergangenen Monaten Vorschläge für Satzungsänderungen erarbeitet, über die auf der Vertreterversammlung im Juni abgestimmt wird. Nicolas Hofmann, Vorsitzender der Satzungskommission, zu Intention und Auswirkungen.

Nicolas Hofmann

DATEV magazin: Eine zwölfköpfige Satzungskommission hat seit Herbst 2024 Vorschläge über Satzungsänderungsanträge erarbeitet. Aus welchem Anlass?

Nicolas Hofmann: Aufhänger war die letzte Vertreterwahl. Die Wahlbeteiligung lag bei lediglich etwas über zwölf Prozent. Durch das zweistufige Verfahren mit Nominierungs- und Wahlphase und den bisherigen Zuschnitt der Wahlbezirke konnten in Bremen, Brandenburg und im Ausland keine Vertreter gewählt werden. Wir benötigen also ein neues Wahlverfahren. Im Zuge dessen schlagen wir zudem ein paar rechtlich notwendige und redaktionelle sowie wenige Änderungen vor, die einzelne Gremien der Genossenschaft betreffen, um die Satzung moderner und gerechter zu gestalten.

Welche Änderungen zum Wahlverfahren soll es geben?

Bislang benötigt ein DATEV-Mitglied zehn Nominierungsstimmen. In den genannten Bezirken hat kein Mitglied diese Anzahl an Stimmen erhalten. Deshalb schlagen wir vor, diese Hürde auf eine Stimme zu senken. Jedes Mitglied kann zwei Nominierungsstimmen abgeben, wovon eine selbstnominiert sein kann. Stimmen können nicht gehäuft werden, sprich ich muss meine beiden Stimmen auf verschiedene Mitglieder verteilen. Mit einer Selbstnominierung würden Mitglieder künftig auch automatisch einer möglichen Wahl zustimmen.

Was soll sich beim Zuschnitt der Wahlbezirke ändern?

Bislang entsprechen die Wahlbezirke den Bezirken der Oberfinanzdirektion. Daraus ergibt sich ein strukturelles Ungleichgewicht – wir haben Wahlbezirke mit über 5.000 Mitgliedern und andere mit nur etwas mehr als 300. Wir möchten die Wahlbezirke von über 20 auf zwölf reduzieren und so zuschneiden, dass alle etwa dieselbe Anzahl an Mitgliedern haben. Demnach sollen pro Wahlbezirk 20 Vertreter und davon jeweils zwei Mitglieder für den Vertreterrat gewählt werden. Dadurch verhindern wir, dass einzelne Wahlbezirke gar keine Vertreter entsenden und machen das Wahlverfahren gerechter und fairer.

Was soll sich soll sich bei den Organen der Genossenschaft, vor allem beim Aufsichtsrat ändern?

Bislang konnten sich Kandidaten auf der Vertreterversammlung, also quasi fünf Minuten vor der Wahl, zur Aufsichtsratswahl aufstellen. Wir finden, dass die Vertreterversammlung eine angemessene Zeit benötigt, um Kandidaten kennenzulernen. Deshalb schlägt die Satzungskommission vor, dass Bewerbungen für ein Aufsichtsratsmandat mindestens einen Monat vor der Vertreterversammlung eingereicht werden müssen. Das ermöglicht den Vertretern eine fundiertere Entscheidung. Eine zweite Änderung betrifft das Wahlverfahren: Es soll nicht mehr zwei Wahlgänge – einen für die der Mitglieder und einen für die der Ersatzmitglieder – geben, sondern nur noch einen, so dass die nicht gewählten Kandidaten in der Reihenfolge ihrer erhaltenen Stimmen automatisch Ersatzmitglieder werden, die bei Bedarf nachrücken. Damit werden der Wahlgang und die Versammlung schlanker.

Welche Änderungen schlägt die Satzungskommission für den Vertreterrat vor?

Mit dem modifizierten Wahlverfahren zur Vertreterversammlung ändert sich automatisch auch die Anzahl der Vertreter und Ersatzvertreter, die bei je zwei pro Wahlbezirk liegen soll. Zudem möchten wir eine Wiederwahlbeschränkung von maximal drei ununterbrochenen Amtszeiten einführen, um Innovation und Chancengleichheit zu fördern. Zusätzlich möchten wir das Gremium um maximal zwölf Experten erweitern, die nicht zwingend Vertreter, aber Mitglieder der Genossenschaft sein müssen und die von den Vertreterratsvorsitzenden dem Vorstand zur Berufung vorgeschlagen werden, um mit ihrer Expertise die Arbeit des Vertreterrats zu unterstützen.

Welche Änderungen soll es zum Vorstand und Beirat geben?

Die Satzungskommission schlägt vor, dass mindestens 40 Prozent des Vorstands Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt sein müssen. Der Vorstandsvorsitzende muss zwingend Steuerberater sein. Die bisherige Formulierung fordert, dass die Mehrzahl der Vorstandsmitglieder Berufsträger sein muss. Diese Regel erschwert es dem Aufsichtsrat zunehmend, Vorstandskandidaten zu finden – zumal wir nicht vergessen dürfen, dass DATEV ein IT-Unternehmen ist. Auch im Vorstand soll die Altersgrenze nicht mehr bei 65 Jahren, sondern beim gesetzlichen Renteneintrittsalter liegen. Beim Beirat ergeben sich die Änderungen primär aus dem geplanten neuen Zuschnitt der Wahlbezirke. Künftig sollen die Beiratsmitglieder anhand der Steuerberaterkammerbezirke bestimmt werden. Zudem wird es einige gesetzlich notwendige und redaktionelle Anpassungen geben, über die wir die Vertreter – wie über alle anderen Satzungsänderungsanträge auch – bereits ausführlich informiert haben.

Wer bildete die Satzungskommission?

Nicolas Hofmann und Johannes Zolk aus dem Aufsichtsrat, Marcel Kruse und Andreas Weber aus dem Vertreterrat, Prof. Dr. Hartmut Schwab und Prof. Dr. Susanne Schmidt-Pfeiffer aus dem Beirat, Mirco Schmale und Volker Höpfl aus der Vertreterversammlung, Michael Renz und Marco Windhorst aus der Mitgliedschaft sowie Prof. Dr. Robert Mayr und Diana Windmeißer aus dem Vorstand.

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