Einer von uns

Von Bremen bis Brasilien

Von Carsten Seebass

Sein Fachgebiet ist eng umrissen, sein Wirkungsbereich dafür grenzenlos: Hergen Kassuba betreut Erbschaftsfälle in aller Welt. Porträt eines Mannes, der selbst in verfahrenen Streitfällen die menschliche Seite im Blick behält.

Porträtfoto von Hergen Kassuba, im Hintergrund ist die Weser zu sehen

Hanseaten sagt man gemeinhin eine gelassene Weltläufigkeit nach. Bei Hergen Kassuba spürt man sie sofort. Das liegt nicht nur an der Weser, die vor seiner Kanzlei in Bremen dahinfließt und einen Hauch von weiter Welt verströmt. Es liegt auch an Kassubas Metier: Der Diplom-Ökonom ist Fachberater für Internationales Steuerrecht. Er betreut komplexe Erbschaftsteuerfälle rund um den Globus.

Kassuba hat damit ein sehr spezielles Tätigkeitsfeld gewählt. Anders als viele Kollegen versteht er sich nicht als Generalist; Lohn, Gehalt, Finanzbuchhaltung, Bilanzwesen – das personal- und wettbewerbsintensive Geschäft überlässt er anderen. Er sucht den Erfolg in der Spezialisierung. Einen großen Stab an Mitarbeitern benötige er dazu nicht, da er sich ohnehin selbst in jeden Fall einarbeiten müsse, sagt er. Und das tue er mit Leidenschaft: „Meine Passion ist die Lösung fachlich anspruchsvoller Probleme an der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Vermögensplanung, individuell angepasst an die jeweilige Lebenswirklichkeit meiner Mandanten.“

Zu Kassuba kommen in der Regel vermögende Privatpersonen mit komplexen Nachlasssituationen. Darunter sind oft Unternehmer, die in ihren Fünfzigern beginnen, sich Gedanken über strategische Weichenstellungen für die nächste Generation zu machen. Sie wollen rechtzeitig Regelungen treffen, um steuerliche Fallstricke zu die Fortexistenz ihres Unternehmens zu sichern, sagt der Steuerberater.

Die meisten seiner Mandanten besitzen Vermögenswerte im Ausland, nicht selten auch Produktionsstätten. Da zudem häufig Familienangehörige außerhalb Deutschlands leben, bewegen sie sich automatisch im internationalen Steuerrecht, genauer: dem Erbschaftsteuerrecht. Naturgemäß seien aber auch weitere Themengebiete und Steuerarten betroffen: Nachlassplanung, Testamentsgestaltung, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, die Einkommensteuer der Beteiligten und das internationale Steuerrecht in seiner ganzen Breite. Mitunter gehe es zudem um die Wegzugsbesteuerung oder eine zuweilen nötige Selbstanzeige, die der nachfolgenden Generation Probleme ersparen soll.

In der Komplexität liegt der Reiz

Die Internationalität macht die Aufgabe aus Kassubas Sicht komplex, aber auch reizvoll. Es gibt die verschiedensten Konstellationen: Vermögenswerte können im Ausland liegen, Erblasser oder Erben aber in Deutschland leben oder umgekehrt. Oft leben mehrere Erbberechtigte in verschiedenen Ländern und unterliegen unterschiedlichen Doppelbesteuerungsabkommen. Oder der Erblasser hält Vermögenswerte in mehreren Ländern gleichzeitig. Auf diese Weise hat Kassuba Fälle auf allen Kontinenten betreut, in sämtlichen Ländern West- und Nordeuropas, in Kanada, den USA, Mexiko, der Karibik, Brasilien, Südafrika, Namibia, auf Mauritius, in Thailand, Indonesien, Australien und Neuseeland.

„Es ist schon erstaunlich, was alles vererbt wird, Barvermögen, Immobilien und Fertigungsstätten natürlich, aber auch Schiffe“, sagt Kassuba. Selbst eine Sandgrube und Liebhaberobjekte wie Pferde und Flugzeuge seien schon dabei gewesen. Trotz seiner internationalen Ausrichtung muss der Steuerberater nicht ständig auf Reisen sein. Das meiste lasse sich dank eines engmaschigen Netzwerks von Fachanwälten und Beratern von Bremen aus regeln.

Der Fall mit dem Patriarchen alter Schule

Gelegentlich geht die Nachlassplanung auch ungewöhnliche Wege. „Ein Erblasser, Patriarch alter Schule, hatte sich mit seiner gesamten Verwandtschaft überworfen“, erinnert sich Kassuba. „Anstatt ihr nach seinem Tod sein Vermögen zu hinterlassen, wollte er sicherstellen, dass sein familiärer Anhang leer ausgeht.“ Mittels Stiftungen und Vermächtnissen habe er versucht, seine potenziellen Erben komplett auszubooten. Ein aus Kassubas Sicht nicht unproblematisches Vorgehen. Er sehe es als seine Aufgabe, ein juristisches Tauziehen im Erbfall zu vermeiden und den Interessen aller Parteien gerecht zu werden. „In dem konkreten Fall ist es mir gelungen, den Mandanten von einer gemäßigteren Gangart zu überzeugen, die Kinder abzufinden und wesentliche Vermögensteile gemeinnützigen Zwecken zuzuführen.“

Knifflig seien stets große Erbengemeinschaften, in denen es oft zu Streit komme. Kassuba rät, schon im Vorfeld in einer Dreierkonstellation von Erblasser, Steuerberater und künftigen Erben Einigkeit über das Vorgehen und die anstehende Aufteilung des Nachlasses zu erzielen.

Um im Umgang mit Parteien in verschiedenen Ländern und weltweit gestreuten Vermögenswerten eine Einigung zu erreichen, komme es auf die menschliche Komponente an, auf Vertrauen, sagt der Berater. Die Gestaltung des Nachlasses sei eine überaus emotionale Angelegenheit. „Menschen scheuen sich, über ihr eigenes Ableben oder über familiäre Konflikte nachzudenken. Doch genau hier liegt die Kunst einer guten Beratung: sensible Themen mit Weitblick und Fingerspitzengefühl zu besprechen, um unerwartete Steuerlasten und Unklarheiten zu vermeiden.“

Für seinen Berufsstand wünscht sich Kassuba in der Hinsicht mehr Sensibilität. „Viele Menschen erkennen erst zu spät, wie wichtig eine strategische Planung ist. Hier sehe ich uns in einer großen Verantwortung – nicht nur als Steuerexperten, sondern auch als strategische Berater für Familien und Unternehmen.“

Die Kanzlei

Hergen Kassuba hat sein Büro an der Schlachte, Bremens beliebter Promenade an der Weser. Von dort aus betreut der Fachberater für Internationales Steuerrecht Fälle, die sich über sämtliche Kontinente erstrecken. Er ist auf das Erbschaftsteuerrecht spezialisiert, kommt dabei aber auch mit Gebieten wie der Nachlassplanung oder der Schenkungsteuer in Berührung.

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