Einstellung zum 31.12.2025
DATEV nimmt zum 31.12.2025 ab dem Besteuerungszeitraum 2025 die EÜR-Formulare (Anlage EÜR, AVEÜR, SZ und LuF) aus dem Tool Ergänzende Steuerformulare (Art.-Nr. 62630) heraus.
Ab dem Besteuerungszeitraum 2025 steht für die EÜR-Formulare ausschließlich die Cloud-Anwendung EÜR Steuern zur Verfügung.
Bitte beachten Sie
Ab dem Besteuerungszeitraum 2025 sind die amtlichen Formulare zur Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR, AVEÜR, SZ, SE, AVSE, ER und LuF) ausschließlich in der Cloud-Anwendung EÜR Steuern enthalten.
Die Besteuerungszeiträume vor 2025 sind von dieser Leistungsänderung nicht betroffen.
Alternativen
Für die Bearbeitung der amtlichen Formulare zur Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR inklusive zugehöriger Anlagen) steht seit dem Besteuerungszeitraum 2020 die Cloud-Anwendung EÜR Steuern zur Verfügung. Diese ist im Programmpaket Einkommensteuer classic (Art.-Nr. 40895), Einkommensteuer comfort (Art.-Nr. 41973), Körperschaftsteuer classic (Art.-Nr. 41040) und Körperschaftsteuer comfort (Art.-Nr. 41052) enthalten.
Voraussetzungen zur Nutzung und weitere Informationen finden Sie hier:
Gründe für die Einstellung
Im Fokus der Portfolioentwicklung stehen zukunftsfähige Prozesse und Anwendungen.
DATEV EÜR Steuern ist eine moderne Cloud-Anwendung, die die Anlagen rund um die Einnahmenüberschussrechnung in einer Anwendung bündelt.
Zur Vermeidung von doppeltem Entwicklungsaufwand und der Konzentration auf die Entwicklung von Cloud-Lösungen werden die EÜR-Formulare ab dem Besteuerungszeitraum 2025 nicht mehr im Tool Ergänzende Steuerformulare angeboten.
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