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DATEV-Jahrespressekonferenz 2024
Rede anlässlich der DATEV-Jahrespressekonferenz 2024
Nürnberg, 12. Juli 2024
(es gilt das gesprochene Wort)
Guten Morgen und herzlich Willkommen zur DATEV-Jahrespressekonferenz 2024!
In diesen Tagen und Wochen dreht sich alles um Fußball. Da fallen wir mit unserer Pressekonferenz etwas aus dem Rahmen. Umso mehr freut es mich, dass Sie sich heute Zeit genommen haben und wir gemeinsam in der nächsten Stunde auf die Themen blicken können, die unsere Genossenschaft und unsere Mitglieder besonders bewegt haben und zukünftig bewegen werden.
Beginnen möchte ich mit der wichtigsten Nachricht: Trotz widriger gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen konnten wir als DATEV erneut ein sehr positives Jahresergebnis erzielen.
In Zahlen steht für 2023 ein Umsatz in Höhe von 1,439 Milliarden Euro – das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Plus in Höhe von 126,4 Millionen Euro. Unsere Genossenschaft setzt damit den Trend des kontinuierlichen und dauerhaften Wachstums der vergangenen Jahre fort. Diese erfreuliche Entwicklung wird durch eine Reihe von Erfolgsfaktoren ermöglicht, auf die ich noch eingehen werde. Ein entscheidender Aspekt ist sicherlich unsere Organisationsform als Genossenschaft – ein Erfolgsmodell, das besonders bei herausfordernden Rahmenbedingungen seine Stabilität unter Beweis gestellt hat.
Die Bedeutung eines solchen krisenfesten Fundaments wird uns allen gerade in diesem Jahr bewusst, in dem auch das Grundgesetz sein 75-jähriges Bestehen feiert. Umso wichtiger ist es, dass wir den Pfad unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht verlassen. Und gerade als Genossenschaft, die bald auf eine 60-jährige Vergangenheit zurückblicken kann, wissen wir nur zu gut, was alles möglich ist, wenn man zusammenhält und an einem Strang zieht.
Zusammenhalt braucht es auch, um als Land gemeinsam die wirtschaftliche Talsohle zu durchschreiten. Nach Einschätzungen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern in der aktuellen Welle der Studie DATEV Seismograf hellen sich die wirtschaftlichen Aussichten der Unternehmen in Deutschland zwar leicht auf: 29 Prozent der Beraterinnen und Berater prognostizieren für das kommende halbe Jahr eine positive Geschäftsentwicklung ihrer Mandanten. Im Herbst 2023 lag dieser Wert noch bei 20 Prozent.
Doch dieser leichte Aufwärtstrend darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Unternehmen nach wie vor große Herausforderungen wie Überregulierung, Bürokratie oder Fachkräftemangel zu bewältigen haben. Daher gilt es nun, auf allen Ebenen Anstrengungen zu unternehmen, um die Wirtschaft anzukurbeln und wieder Aufbruchstimmung zu erzeugen.
Aufbruch ist also das Stichwort und dem Aufbruch haben wir uns auch bei DATEV verschrieben. Und zwar einem Aufbruch digitaler Art. Mit unseren Cloud-Lösungen beschreiten wir ein neues technologisches Zeitalter. Gerade in der Corona-Krise erlebten auf dieser Technologie basierte Produkte einen Zulauf, als viele Unternehmen ihre Prozesse digitalisierten. Das merken wir auch bei DATEV: 52,4 Prozent unseres Umsatzes erwirtschaften wir mittlerweile mit Cloud-Services und -Anwendungen. Unser bekanntestes und erfolgreichstes davon: DATEV Unternehmen Online. Aber das ist erst der Anfang, denn wir sind dabei, unser Produktportfolio in die Cloud zu transformieren.
Ein neues Cloud-Produkt ist die DATEV Personalakte, die eine neue und einfachere Kollaboration zwischen Mandanten und Kanzlei ermöglicht. Mandanten können Dokumente, wie beispielsweise Arbeitsverträge, mobil hochladen sowie den Zuordnungsvorschlag zu den hochgeladenen Dokumenten erfassen.
In der Pipeline haben wir darüber hinaus die DATEV Kanzleibox, welche sich aktuell in der Phase der Pilotierung befindet. Diese ist eine neue Lösung zum einfachen und digitalen Austausch von Aufgaben, Nachrichten und Dokumenten zwischen Kanzlei und Mandant. Im Fokus stehen dabei Neumandate und Bestandsmandate, die noch keine Fach-Kollaborationslösung nutzen.
Für zusätzliche digitale Aufbruchstimmung wird darüber hinaus die kommende E-Rechnungspflicht sorgen, die bekanntlich ab 1. Januar 2025 für B2B-Umsätze in Deutschland beschlossene Sache ist. Zu diesem Stichtag müssen alle Unternehmen für den Empfang der elektronischen Rechnung vorbereitet sein. Für den Versand sieht der Gesetzgeber noch Übergangsfristen vor.
Da die Zeit nun drängt – es sind ab heute nur noch 172 Tage bis Jahresende – empfehlen wir, die notwendige Umstellung der Prozesse rund um die E-Rechnung frühzeitig anzugehen. Damit der Mittelstand sowie die Steuerberaterinnen und Steuerberater unmittelbar von den damit verbundenen Digitalisierungsvorteilen und Effizienzgewinnen profitieren können. Mit der E-Rechnung geht auch ein höherer Automatisierungsgrad in den Finanzbuchhaltungsprozessen einher. Fehleranfällige manuelle Dateneingaben fallen weg. So bleibt den Beschäftigten in Unternehmen und Kanzleien mehr Zeit für wertschöpfende Tätigkeiten. Zudem lassen sich im Hinblick auf Papier, Druck, Porto sowie Archiv natürlich auch Zeit und Kosten sparen. Die E-Rechnung hat somit viele Chancen im Gepäck. Mit unseren Bestandsprodukten sind Nutzerinnen und Nutzer bereits heute perfekt vorbereitet und profitieren von Anfang an von den Vorteilen der elektronischen Rechnung.
Darüber hinaus stellen wir die Weichen für die Zukunft. Denn der Gesetzgeber plant ein – voraussichtlich ab 2028 verpflichtendes – Meldesystem, das die relevanten elektronischen Rechnungsdaten auch umgehend an die Finanzverwaltung weitergibt. Dadurch soll Umsatzsteuerbetrug reduziert oder gar verhindert werden.
DATEV denkt diese nächste Stufe bereits vor und hat eine E-Rechnungsplattform aufgebaut und – in einer ersten Basisversion – bereitgestellt. Perspektivisch wird diese Plattform die entsprechenden Anforderungen des Gesetzgebers an das Tax-Reporting unterstützen und eine tragende Rolle bei der Erstellung und Übermittlung der dann nötigen Meldedatensätze einnehmen. Damit haben wir auch dem steuerberatenden Berufsstand frühzeitig die Voraussetzung geschaffen, voll im digitalen Belegfluss eingebunden zu sein und von den Vorteilen zu profitieren. Auch wenn die Meldepflicht erst in ein paar Jahren kommen wird, ist es dennoch wichtig, dass die Kanzleien sich bereits jetzt kostenlos auf der Plattform registrieren und ihre Mandanten darauf hinweisen. Denn dadurch erhalten sie Zugang zu einem Informationskanal, in dem DATEV regelmäßig alle relevanten Entwicklungen rund um die E-Rechnung und den Fortschritt des Meldesystems bereitstellt.
Konzipiert ist unsere E-Rechnungsplattform als zentrales Cockpit für die digitalen Rechnungsprozesse. Die Funktionen werden Schritt für Schritt hinzukommen. So wird beispielsweise die wesentliche Komponente, ein digitaler Briefkasten, ab 2025 bereitstehen. In ihrer umfassenden Ausbaustufe wird die E-Rechnungsplattform die zentrale Instanz sein für den Rechnungsversand und -empfang sowie die Pflichtmeldungen an das Finanzamt. Dabei können die gewohnten DATEV-Lösungen im Kontext E-Rechnung wie die Eigenorganisation, Unternehmen online und Auftragswesen next weiterhin genutzt werden. Sie werden lediglich über Schnittstellen an die Plattform angebunden.
Auf einer umfassenden Informationsseite können sich unsere Mitglieder frühzeitig mit den gesetzlichen Anforderungen, Hilfsangeboten und Lösungen vertraut machen. Und weil dieses Thema für alle kleinen und mittelständischen Betriebe in Deutschland sowie die Steuerberaterinnen und Steuerberater so wichtig ist, haben wir auch eine mehrstufige und breit angelegte Kampagne gestartet. Damit wollen wir Aufmerksamkeit generieren und das Bewusstsein für die E-Rechnung schärfen. Es ist eigentlich nicht unsere Art, Werbung in großem Stil zu machen – oder gar Fernsehwerbung. Aber die E-Rechnung hat auch als Digitalisierungsbooster eine sehr hohe Relevanz. Wir sind der Meinung: E ist die Lösung.
Eine Technologie, die ebenfalls Lösungsansätze für verschiedene Herausforderungen bietet, und die gleichzeitig den Aufbruch in ein neues Zeitalter der Technik markiert, ist die Künstliche Intelligenz. Mit Blick auf die enormen Effizienzpotenziale, die uns die als Revolution des 21. Jahrhunderts betitelte Schlüsseltechnologie eröffnet, hat KI auch einen hohen Stellenwert bei DATEV.
So stellen wir seit längerem den DATEV Automatisierungsservice Rechnungen bereit, der Buchungsvorschläge auf der Basis von digitalisierten Rechnungen sowie der Buchungshistorie erzeugt. Zudem arbeiten wir gerade an einem neuen Automatisierungsservice für Bankbuchungen. Dieser verbessert deutlich beim elektronischen Bankbuchen die Qualität der Buchungsvorschläge für wiederkehrende Sachkontobuchungen. Die Buchführung lässt sich damit viel schneller erledigen. Ein weiterer Vorteil: Es müssen keine Lerndateien mehr angelegt und gepflegt werden.
Daneben entwickeln wir im Umfeld der Wirtschaftsprüfung mit der neuen beziehungsweise erweiterten Anomalie-Erkennung eine weitere KI-basierte Lösung. Sie erkennt mittels einer Kombination verschiedener KI-Algorithmen Auffälligkeiten und erklärt diese, sodass sie für die Anwenderin oder den Anwender nachvollziehbar sind. Damit kreieren wir ein Tool innerhalb der Datenanalyse, das vor allem bei der Identifizierung von Auffälligkeiten etwa in Umsatz- oder Erlöskonten unterstützen soll.
Darüber hinaus gestalten wir mit unserer KI-Werkstatt gemeinsam die Zukunft des Berufsstandes – einer Online-Plattform, auf der unsere Mitglieder neuartige Prototypen auf Basis generativer KI kostenlos testen können. Und dass die Plattform einen sehr positiven Anklang findet und gut angenommen wird, sehen wir an den Nutzungszahlen. So konnten wir zum 5. Juni fast 19.000 Nutzerinnen und Nutzer verzeichnen – und pro Woche kommen circa 700 neue Anwenderinnen und Anwender dazu. Mit unserer KI-Werkstatt ist schließlich ein sehr einfacher Einstieg in die praktische Welt der generativen KI für Steuerberaterinnen und Steuerberater möglich.
Die dort verfügbaren Anwendungen haben sich in der letzten Zeit sehr schnell weiterentwickelt und es kamen nach und nach weitere Lösungen dazu. An dieser Stelle hatte ich Ihnen in der Vergangenheit bereits den Einspruchsgenerator, DATEV-GPT, den Jobinator sowie einen Social-Media-Assistenten vorgestellt.
Ebenfalls in der KI-Werkstatt verfügbar ist das Tool „Summarizer“. Mit diesem Prototyp lassen sich Texte, etwa Gesetzestexte, von bis zu 250.000 Zeichen – was ungefähr 100 Seiten entspricht – mit einem Knopfdruck zusammenfassen. Je nach eingegebenem Befehl lässt sich dabei der Fokus und der Stil der Zusammenfassung ändern – von einer leicht verständlichen Inhaltsangabe bis hin zur Management Summary.
Eine weitere Neuerung ist „Frag LEA“, ein intelligenter Assistent, der mithilfe von generativer KI bei Steuerfragen anhand unserer Wissensdatenbank LEXinform unterstützt. Das Besondere daran: „LEA“ nutzt Teile von Fachinformationsdiensten wie LEXinform als Datenbasis, insbesondere Umsatzsteuer-Anwendungserlasse, Anwendungserlasse zur Abgabenordnung, BMF-Schreiben und Dokumente des DATEV-Verlags. Damit haben deren Ergebnisse eine ganz andere Qualität als die herkömmlicher generativer KI-Systeme. Und dies ist gerade für Steuerberaterinnen und Steuerberater das Wichtigste. Denn sie müssen sich – auch für ihre Mandanten – auf die Ergebnisse der KI verlassen können. Die Datenbank enthält etwa 4.200 Dokumente und die Implementierung erfolgt selbstverständlich datenschutzkonform.
Unsere KI-Entwicklungen beweisen einmal mehr die Innovationsfähigkeit von DATEV. Durch den weiteren, kontinuierlichen Ausbau digitaler Angebote werden wir den Berufsstand und das Marktumfeld zukunftsfähig halten. Dass KI bei all den Potenzialen, welche die Technologie mit sich bringt, auch Risiken birgt, liegt auf der Hand. Von vielen Seiten wurde und wird daher eine Regulierung der KI gefordert.
Mit dem AI Act brachte die Europäische Union relativ schnell ein Gesetz auf den Weg. Doch in seiner jetzigen Form stellt der AI Act in vielen Aspekten eine Regulierung „on top“ dar. Das ist unnötig, denn anderswo Reguliertes muss nicht nochmal zusätzlich reguliert werden – KI fällt auch unter bestehendes Haftungs-, Datenschutz- und Datenrecht. KI ist kein Endprodukt, sondern ein Werkzeug. Wenn auch ein sehr potentes. Und in der Tat kann und könnte man einige, wenige Aspekte regulieren, zum Beispiel Transparenz und Fairness. Aber nicht so, dass Unternehmen in Compliance-Dokumentationen ersticken und es sich dreimal überlegen, ob und falls ja, wie sie KI rechtssicher einsetzen können. Denn währenddessen haben unsere globalen Wettbewerber mit KI längst neue Produkte auf den Markt gebracht oder ihre Effizienz gesteigert. Aktuelles Beispiel: Facebook wird seine KI nicht mit den – wohlgemerkt, öffentlichen – Posts europäischer Nutzerinnen und Nutzer trainieren, sondern es werden nur US-Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigt. Wir bekommen in Europa dann Vorschläge, die auf US-Daten basieren.
Die neue EU-Kommission muss nun gegensteuern und sich ganz und gar auf die “W3” konzentrieren: Wertschöpfung, Wirtschaftswachstum und Wohlstand. EU-Verordnungen, Richtlinien und ihre nationalen Umsetzungen müssen auf den Prüfstand. Es muss radikal entschlackt und entbürokratisiert werden. Neue Berichtspflichten müssen auf das begrenzt werden, was ohne großen Erfüllungsaufwand mit bestehenden Technologien möglich ist.
Statt überbordender Bürokratie brauchen wir an der Stelle auch hier die bereits angesprochene Aufbruchstimmung, um die Potenziale voll auszuschöpfen, die technologische Entwicklungen mit sich bringen können.
Schließlich können neue Lösungen dabei helfen, aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Um wieder auf das Beispiel KI zurückzukommen: Die Technologie kann ein Baustein sein, um dem Engpass an Fachkräften ein Stück weit zu begegnen. Ganze Arbeitsprozesse können effizienter und schneller gestaltet werden, wodurch sich der steuerberatende Berufsstand auf seine Kernarbeit – nämlich die Beratung – konzentrieren kann, weil er nicht zu viel Zeit für repetitive Tätigkeiten aufwenden muss.
KI wird den Menschen nicht ersetzen, aber es ist unabdingbar, sich mit KI zu beschäftigen. Daher bieten wir bei DATEV unseren Mitarbeitenden vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der KI an. Darunter ist der DATEV Promptathon, ein Workshop, bei dem die Teilnehmenden praxisnahe Herausforderungen durch geschicktes Prompt Engineering mittels generativer KI lösen sollen.
Darüber hinaus entwickeln wir uns auch in anderen Bereichen stets weiter. Wir versuchen, am Puls der Zeit zu bleiben, um Anreize für potenzielle oder bereits angestellte Mitarbeitende zu kreieren. Ein Beispiel dafür sind unsere Lernwelten: neu konzipierte Räume, in denen modernste Technologie mit kreativ gestalteten Umgebungen verschmilzt. So schaffen wir eine inspirierende Atmosphäre für Workshops, Schulungen und Lernszenarien aller Art. Die neuen Lernumgebungen fördern nicht nur Wissensvermittlung, sondern auch kritisches Denken, Zusammenarbeit und kreatives Problemlösen.
Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sind innovative Ansätze notwendig, um Personal zu binden oder neue Mitarbeitende zu gewinnen. Und dass Nachwuchs bereits jetzt dringend gebraucht wird, sehen wir in der Branche der Steuerberatung. Die angespannte Situation am Arbeitsmarkt wird sich auch auf absehbare Zeit nicht ändern – ganz im Gegenteil: Laut Bundessteuerberaterkammer sind fast 30 Prozent der Steuerberaterinnen oder Steuerberater 60 Jahre oder älter. Dadurch wird sich die Situation in Zukunft noch weiter verschärfen. Und vor dem Hintergrund knapper personeller Ressourcen benötigt die Steuerberatung zum einen mehr und zum anderen sehr gut ausgebildete Mitarbeitende für immer komplexer werdende Aufgaben. Daher muss es ein Ziel im Werben um immer weniger Fachkräfte sein, die Quantität und die Qualität der Bewerbungen zu erhöhen. Und die Kanzleien im Wettbewerb der Branchen zu positionieren.
Aus diesem Grund haben wir zusammen mit der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband eine gemeinsame Fachkräfteinitiative ins Leben gerufen. Wir bündeln unsere Kräfte, denn nur so können wir Durchschlagskraft und Wirkung erzielen. Was einer allein nicht schafft, schaffen viele – oder in unserem Fall drei – gemeinsam. Als genossenschaftliches Unternehmen des steuerberatenden Berufsstands ist es unser Selbstverständnis, dass wir unsere Mitglieder bei deren Berufstätigkeit praxisgerecht, umfassend und dauerhaft fördern. Dazu gehört auch unsere Unterstützung bei der immer schwieriger werdenden Suche nach gut ausgebildeten Fachkräften.
Mit der gemeinsamen Initiative verfolgen wir zwei Ziele: Zum einen wollen wir Jugendliche auf den Ausbildungsberuf mitsamt seinen Vorteilen aufmerksam machen. Dazu starten wir im August eine Imagekampagne, die über Social Media speziell junge Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren adressiert. Auf einer eigens eingerichteten Kampagnenwebsite finden interessierte Personen Informationen über Ausbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen in der Steuerberatung. Dort befindet sich auch eine zentrale Stellenbörse, die einen bundesweiten Überblick zu vakanten Positionen gibt und direkte Bewerbungsmöglichkeiten aufzeigt.
Und zum anderen müssen wir dem Berufsstand verdeutlichen, wie wichtig es ist, dass jede Kanzlei die Ausbildung selbst in die Hand nimmt. Mit der Kampagne „GEMEINSAM handeln!“ adressieren wir Steuerkanzleien direkt und unterstützen sie bei der Gewinnung, Bindung und Förderung von Fachkräften. Auch hier bieten wir eine Kampagnenwebsite an, auf der Kanzleien praktische Ratschläge und Werkzeuge an die Hand gegeben werden, um den Herausforderungen des Arbeitsmarkts aktiv begegnen zu können.
Es ist höchste Zeit, zu handeln und an die Fachkräfte von morgen zu denken. Und Handeln ist ein gutes Stichwort – denn wie Sie, meine Damen und Herren, in den vergangenen Minuten gehört haben, ist auf mehreren Ebenen anpacken angesagt. Wir stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen – und diese gilt es JETZT anzugehen. Dass Digitalisierung eine bedeutende Hilfe auf diesem Weg sein kann, sehen wir nicht zuletzt bei den vielfältigen Möglichkeiten, die KI für uns bereithält. Jetzt ist es an uns allen, die Chancen und Vorteile der Digitalisierung konsequent zu nutzen und gemeinsam den Aufbruch in ein neues, digitales Zeitalter zu wagen.
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