Warum eine Umstellung auf DATEV EÜR Steuern?

Mit der Umstellung auf die DATEV-Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern profitieren Sie, im Vergleich zur bisherigen Anlage EÜR, bei der Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen künftig von zusätzlichen Funktionen:

  • Datenübernahme mit einem Klick
    Die Datenübernahme für die Anlage EÜR aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen und für die Anlage AVEÜR aus DATEV Anlagenbuchführung geschieht mit einem Klick. Bisher waren dazu 2 getrennte Datenübernahmen erforderlich.
  • Übernahme der Werte für die Anlage SE und die Anlage AVSE
    Bei Personengesellschaften können die Werte für die Anlage SE und die Anlage AVSE übernommen werden. Bisher mussten die Daten zu den Anlagen SE und AVSE selbst ermittelt erfasst werden.
  • Übergabe von Kontensalden und Einzelinventaren
    Bei der Datenübernahme werden in die Anlage EÜR/SE die einzelnen Kontensalden und in die Anlage AVEÜR/AVSE die Einzelinventare übergeben. Bisher wurden nur die Summenwerte in die jeweiligen Formularzeilen übernommen.
  • Übermittlung von Einzelwerten möglich
    Bei der elektronischen Datenübermittlung an die Finanzverwaltung (ELSTER) können Sie wählen, ob die übernommenen Einzelwerte (Kontensalden, Einzelinventare) oder die Summenwerte übermittelt werden. Bisher wurden nur die Summenwerte übermittelt, so dass es ggf. zur Aufforderung der Finanzverwaltung kam, Einzelwerte nachzureichen.
  • Erstellung Anlage EÜR für Vereine möglich
    Die Anlage EÜR kann für Vereine erstellt werden. Dazu war bisher das Tool Ergänzende Steuerformulare erforderlich.

Sie möchten mehr zu DATEV EÜR Steuern erfahren?

Jede Kanzlei, die einen Vertrag für Einkommensteuer classic/comfort oder Körperschaftsteuer classic/comfort hat, kann DATEV EÜR Steuern ohne weitere Kosten nutzen. Ausführliche Informationen zu DATEV EÜR Steuern finden Sie auf der folgenden Seite.

Zeitplan für die Umstellung

  • Bis 31.12.2026 (VZ 2025) können Sie für jeden Betrieb wählen, ob Sie die neue Cloud-Anwendung EÜR Steuern nutzen oder den bisherigen Weg über DATEV Einkommensteuer, DATEV Einkommensteuer beschränkte Steuerpflicht oder DATEV Gesonderte und – einheitliche- Feststellung gehen möchten.
  • Ab 01.01.2027 (ab VZ 2026) erfolgt die Bearbeitung der Anlagen EÜR, AVEÜR, SZ, SE und AVSE ausschließlich über die Cloud-Anwendung EÜR Steuern.
    In den Programmen Einkommensteuer, Einkommensteuer beschränkte Steuerpflicht oder Gesonderte und – einheitliche- Feststellung stehen die oben genannten Anlagen dann nicht mehr zur Verfügung.
    Veranlagung-/Feststellungszeiträume bis 2025 sind von der Umstellung nicht betroffen.

Umstellungsphasen

Die Umstellung auf DATEV EÜR Steuern umfasst 3 Phasen: Bereitstellung von BasisdatenRechte vergebenArbeiten mit DATEV EÜR Steuern.

1. Bereitstellung von Basisdaten

Voraussetzung für die Nutzung von DATEV EÜR Steuern ist, dass Basisdaten online für die DATEV-Cloud erfolgreich bereitgestellt wurden. Weitere Informationen:

2. Rechte vergeben

Hier erhalten Sie Informationen, welche Rechte Sie für DATEV EÜR Steuern in der Rechteverwaltung online vergeben müssen.

3. Arbeiten mit DATEV EÜR Steuern

Hier erfahren Sie, wie Sie in der Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern arbeiten.

Sie brauchen Unterstützung bei der Umstellung?

Über unseren DATEV Service Assistenten erhalten Sie Unterstützung zur Umstellung. Sie können dem Service-Assistenten Fragen stellen und erhalten KI-generierte Antworten.