Umstellung auf DATEV EÜR Steuern

Mit der Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern kann komfortabel der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust per Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt werden. Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen rund um die Umstellung.

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Warum eine Umstellung auf DATEV EÜR Steuern?

Mit der Umstellung auf die DATEV-Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern profitieren Sie, im Vergleich zur bisherigen Anlage EÜR, bei der Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen künftig von zusätzlichen Funktionen:

  • Datenübernahme mit einem Klick
    Die Datenübernahme für die Anlage EÜR aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen und für die Anlage AVEÜR aus DATEV Anlagenbuchführung geschieht mit einem Klick. Bisher waren dazu 2 getrennte Datenübernahmen erforderlich.
  • Übernahme der Werte für die Anlage SE und die Anlage AVSE
    Bei Personengesellschaften können die Werte für die Anlage SE und die Anlage AVSE übernommen werden. Bisher mussten die Daten zu den Anlagen SE und AVSE selbst ermittelt erfasst werden.
  • Übergabe von Kontensalden und Einzelinventaren
    Bei der Datenübernahme werden in die Anlage EÜR/SE die einzelnen Kontensalden und in die Anlage AVEÜR/AVSE die Einzelinventare übergeben. Bisher wurden nur die Summenwerte in die jeweiligen Formularzeilen übernommen.
  • Übermittlung von Einzelwerten möglich
    Bei der elektronischen Datenübermittlung an die Finanzverwaltung (ELSTER) können Sie wählen, ob die übernommenen Einzelwerte (Kontensalden, Einzelinventare) oder die Summenwerte übermittelt werden. Bisher wurden nur die Summenwerte übermittelt, so dass es ggf. zur Aufforderung der Finanzverwaltung kam, Einzelwerte nachzureichen.
  • Erstellung Anlage EÜR für Vereine möglich
    Die Anlage EÜR kann für Vereine erstellt werden. Dazu war bisher das Tool Ergänzende Steuerformulare erforderlich.

Sie möchten mehr zu DATEV EÜR Steuern erfahren?

Ausführliche Informationen zu DATEV EÜR Steuern finden Sie auf der folgenden Seite: > DATEV EÜR Steuern

Hinweis: Jede Kanzlei, die einen Vertrag für Einkommensteuer classic/comfort oder Körperschaftsteuer classic/comfort hat, kann DATEV EÜR Steuern ohne weitere Kosten nutzen.

Umstellungsphasen

Die Umstellung auf DATEV EÜR Steuern umfasst 3 Phasen: Bereitstellung von Basisdaten, Rechte vergeben, Arbeiten mit DATEV EÜR Steuern

1. Bereitstellung von Basisdaten
2. Rechte vergeben
3. Arbeiten mit DATEV EÜR Steuern

Sie brauchen Unterstützung bei der Umstellung?

Über unseren DATEV Service Assistenten erhalten Sie Unterstützung zur Umstellung. Sie können dem Service-Assistenten Fragen stellen und erhalten KI-generierte Antworten.

> DATEV Service-Assistent DATEV EÜR Steuern

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