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DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Mit der Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern kann komfortabel der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust per Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt werden. Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen rund um die Umstellung.
Mit der Umstellung auf die DATEV-Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern profitieren Sie, im Vergleich zur bisherigen Anlage EÜR, bei der Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen künftig von zusätzlichen Funktionen:
Ausführliche Informationen zu DATEV EÜR Steuern finden Sie auf der folgenden Seite: > DATEV EÜR Steuern
Hinweis: Jede Kanzlei, die einen Vertrag für Einkommensteuer classic/comfort oder Körperschaftsteuer classic/comfort hat, kann DATEV EÜR Steuern ohne weitere Kosten nutzen.
Die Umstellung auf DATEV EÜR Steuern umfasst 3 Phasen: Bereitstellung von Basisdaten, Rechte vergeben, Arbeiten mit DATEV EÜR Steuern
Basisdaten online für die DATEV-Cloud bereitstellen
Voraussetzung für die Nutzung von DATEV EÜR Steuern ist, dass Basisdaten online für die DATEV-Cloud erfolgreich bereitgestellt wurden. Weitere Informationen:
Tipp: Sie können die Basisdaten online mit unserer Unterstützung bereitstellen. Nutzen Sie dafür unser kostenloses Unterstützungsangebot.
Rechte für DATEV EÜR Steuern vergeben
Hier erhalten Sie Informationen, welche Rechte Sie für DATEV EÜR Steuern in der Rechteverwaltung online vergeben müssen.
Arbeiten mit DATEV EÜR Steuern
Hier erfahren Sie, wie Sie in der Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern arbeiten.
Über unseren DATEV Service Assistenten erhalten Sie Unterstützung zur Umstellung. Sie können dem Service-Assistenten Fragen stellen und erhalten KI-generierte Antworten.
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