- Startseite
- Service & Support
- Themen
- Umstellung Fremddaten-Import von Abschlussprüfung comfort / classic nach Kanzlei-Rechnungswesen
DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen, wie Sie Ihre Fremddaten aus Abschlussprüfung comfort / classic und DATEV Konsolidierung ab sofort in Kanzlei-Rechnungswesen importieren. Ebenso erfahren Sie, wie Sie Ihre Berichte anpassen.
DATEV hat sich im betrieblichen Rechnungswesen entschieden, die Werte für Jahresabschlüsse auf Basis von Kontenzwecken aufzubereiten.
Die Wertaufbereitung von Fremddaten in Abschlussprüfung comfort / classic wird ausschließlich auf der Basis von Zuordnungstabellen durchgeführt. Wartung und Bereitstellung von gesetzlich aktuellen Standardzuordnungstabellen ab dem Geschäftsjahr 2026 werden von DATEV eingestellt. Dadurch fehlt ab diesem Zeitpunkt die Grundlage zur gesetzlich aktuellen Wertaufbereitung der importierten Fremddaten.
Infolgedessen wird der Fremddaten-Import nach dem Wirtschaftsjahr 2026 mit folgenden Einschränkungen möglich sein:
Die Nutzung der Programmverbindung zu den Steuerprogrammen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und zum Zusatzmodul Latente Steuern ist letztmalig für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2023 möglich. Weitere Informationen finden Sie hier: go.datev.de/leistungsaenderung-steuerschnittstellen
Für Neumandate empfehlen wir Ihnen ab sofort den Datenimport in Kanzlei-Rechnungswesen. Anleitungen zum Import von Neumandaten finden Sie im Umstellungsfahrplan unter Punkt 2.
Wie Sie den Datenimport bei bestehenden Mandaten auf Kanzlei-Rechnungswesen umstellen, erfahren Sie im Umstellungsfahrplan unter Punkt 3.
Der Umstellungsfahrplan unterstützt Sie in den 4 Phasen Ihrer Umstellung.
Voraussetzung zur Umstellung
Das Programm Kanzlei-Rechnungswesen ist installiert.
Entscheidung zum Datenimport treffen
Sie erhalten von Ihrem Mandanten Fremddaten in Form einer Summen- und Saldenliste. Der Hilfe-Bot unterstützt Sie bei folgenden Entscheidungen:
Import in Kanzlei-Rechnungswesen
Wir empfehlen Ihnen, Neumandate immer in Kanzlei-Rechnungswesen zu importieren. So stellen Sie sicher, dass die Abschlussdaten gesetzlich aktuell aufbereitet werden und Sie künftig alle Schnittstellen ohne zusätzlichen Nachbearbeitungsaufwand nutzen können.
Import Neumandat mit SKR03 / SKR04
Wie Sie Summen- und Saldenlisten von Neumandaten mit SKR03 / SKR04 in Kanzlei-Rechnungswesen importieren, erfahren Sie hier.
Import Neumandat mit SKR99
Wie Sie Summen- und Saldenlisten von Neumandaten mit SKR99 in Kanzlei-Rechnungswesen importieren, erfahren Sie hier.
Import Neumandat mit SKR03 / SKR04 mit Überleitung
Wie Sie Summen- und Saldenlisten von Neumandaten mit SKR03 / SKR04 mit Überleitung in Kanzlei-Rechnungswesen importieren, erfahren Sie hier.
Import bestehendes Mandat mit SKR03 / SKR04
Die einzelnen Prozessschritte für die Umstellung des Datenimports eines bestehenden Mandats nach Kanzlei-Rechnungswesen mit SKR03 / SKR04 finden Sie im Dokument 9304948.
Import bestehendes Mandat mit SKR99
Die einzelnen Prozessschritte für die Umstellung des Datenimports eines bestehenden Mandats nach Kanzlei-Rechnungswesen mit SKR99 finden Sie im Dokument 9304961.
Import bestehendes Mandat mit SKR03 / SKR04 mit Überleitung
Die einzelnen Prozessschritte für die Umstellung des Datenimports eines bestehenden Mandats nach Kanzlei-Rechnungswesen mit SKR03 / SKR04 mit Überleitung finden Sie im Dokument 9305550.
Dokumentvorlagen auf Kontenzweck umstellen
Wie Sie bestehende Dokumentvorlagen auf Basis von Zuordnungstabellen für die Nutzung mit dem Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken speichern, erfahren Sie im Dokument 1004697.
Berichte anlegen
Nach dem Import der Abschlussdaten in Kanzlei-Rechnungswesen legen Sie Ihre Berichte auf Basis der umgestellten Dokumentvorlage neu an. Eine Anleitung dazu finden Sie im Dokument 9220584.
Berichte per Jahresübernahme anlegen und nacharbeiten
Wenn Sie eine Jahresübernahme Ihres bestehenden Berichts durchführen, müssen die kontenzweckspezifischen Anpassungen jeweils im Bericht vorgenommen werden. Wie Sie die notwendigen Anpassungen vornehmen, erfahren Sie in diesem Dokument 1018224.
Unterstützungsangebote
Lernvideo: Der Prüfungsbericht nach IDW PS 450 n.F. - Neuerungen und Anpassungen (kostenpflichtig - ausgenommen für Kanzleien mit Lernvideo-Abo)
Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!
Bitte wählen Sie eine Berufsgruppe.