Kartenprüfung für den Abruf von Daten bei der Finanzverwaltung und Abfrage der SmartCard-Zertifikate

Ist Ihre SmartCard für Steuerkonto online freigeschaltet? Wie lautet der öffentliche Schlüssel Ihres Kommunikationspartners? Welche Zertifikate existieren für Ihre SmartCard? Hier starten Sie die entsprechende Abfrage.

Datenabruf bei der Finanzverwaltung

Damit Sie die Steuerdaten Ihrer Mandanten bei der Finanzverwaltung abrufen können (Vorausgefüllte Steuererklärung, Steuerkontoabfrage), muss Ihre SmartCard (Kammermitgliedsausweis, DATEV mIDentity, DATEV mIDentity für Berufsträger, DATEV SmartCard oder DATEV SmartCard Classic für Berufsträger) als Authentifizierungs-Medium freigeschaltet sein. Ob Ihre Karte freigeschaltet ist und für den Datenabruf bei der Finanzverwaltung eingesetzt werden kann, können Sie hier prüfen:

Kartenprüfung für den Datenabruf bei der Finanzverwaltung

Zertifikate zur Verschlüsselung

Zur Sicherung Ihrer elektronischen Daten und der elektronischen Kommunikation (E-Mail) sollten Sie diese unbedingt verschlüsseln. Vor der ersten Verschlüsselung z. B. einer E-Mail benötigen Sie das öffentliche Verschlüsselungszertifikat Ihres Kommunikationspartners. Rufen Sie es hier ab:

Abruf von Zertifikaten zur Verschlüsselung

Fortgeschrittene elektronische Signatur

Darüber hinaus können Sie sich mithilfe der Zertifikatsabfrage alle Zertifikate Ihrer SmartCard anzeigen lassen. Voraussetzung ist ebenfalls, dass die Karte identifiziert wurde.

Zertifikatsabfrage

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