Kammermitgliedsausweis
Nutzung der SmartCard-Funktion
Ihr Kammermitgliedsausweis ist mit einem Prozessorchip ausgestattet. Dadurch können Sie mit dem Ausweis auch SmartCard-Funktionen nutzen.
Wählen Sie zunächst eine Berufsgruppe und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
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Ihr Kammermitgliedsausweis ist mit einem Prozessorchip ausgestattet. Dadurch können Sie mit dem Ausweis auch SmartCard-Funktionen nutzen.
Bei Fragen zum Kammermitgliedsausweis wenden Sie sich direkt an Ihre Berufskammer. Dort erhalten Sie ggf. auch Informationen, wo Sie technischen Support erhalten.
Zu den Themen Inbetriebnahme des Kammermitgliedsausweises und Verlust oder Vergessen der PIN gibt es folgende Dokumente in der Info-Datenbank.
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1070628
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1070264
Bedingungen für SmartCards, die bis Dezember 2019 erworben wurden, und damit zusammenhängende Dienstleistungen
Bedingungen für SmartCards, die ab Januar 2020 erworben werden, und damit zusammenhängende Dienstleistungen
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