Freigabe im DATEV-Rechenzentrum am 05.08.2022 erfolgt
Die Energiepreispauschale kann jetzt im DATEV-Rechenzentrum abgerechnet werden.
Wenn Sie bereits vor dem 05.08.2022 die Stammdaten zur Energiepreispauschale an das DATEV-Rechenzentrum übermitteln, werden die Angaben gespeichert und erst ab Freigabe im DATEV-Rechenzentrum für die Lohnabrechnung berücksichtigt.
Wenn Sie bereits vor dem 05.08.2022 eine Lohnabrechnung durchgeführt haben, müssen Sie nach der Freigabe eine Wiederabrechnung komplett durchführen. Andernfalls fehlen die Werte der Energiepreispauschale in der Lohnsteuer-Anmeldung.