Beschreibung:
Bei der Übernahme der Daten aus dem Programm DATEV Gewerbesteuer in die Programme DATEV Einkommensteuer, DATEV ESt beschränkte Steuerpflicht und DATEV Gesonderte - und einheitliche – Feststellung wird im Fall eines bilanzierenden Unternehmens u. a. der Gewinn und die nach § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbare Gewerbesteuer übernommen.Dabei wird der übernommene Gewinn fälschlicherweise nicht um die im Programm DATEV Gewerbesteuer ermittelte Gewerbesteuerschuld gekürzt und die ermittelte Gewerbesteuerschuld nicht als zuzurechnender Betrag übernommen.
Umgehungsmöglichkeit:
Gehen Sie wie folgt vor, um Gewinn und Zurechnungen zu korrigieren:
1. Öffnen Sie die GewSt-Erklärung des Mandanten.
2. Öffnen Sie die Berechnungsliste „GewSt-Berechnung“.
3. Notieren Sie sich den am Ende der Liste „GewSt-Berechnung“ in der Zeile „Gewerbesteuerschuld“ ausgewiesenen Betrag.
4. Schließen Sie die GewSt-Erklärung des Mandanten.
5. Öffnen Sie die ESt-Erklärung des Mandanten.
6. Öffnen Sie den zugehörigen Betrieb in der Anlage G zu dem Daten aus dem Programm DATEV Gewerbesteuer übernommen wurden.Wenn es sich um eine Erklärung zur gesonderten Feststellung handelt: Öffnen Sie die Anlage FG.
7. Kürzen Sie auf der Registerkarte „Gewinn“ den aus dem Programm DATEV Gewerbesteuer übernommenen Gewinn um die in Schritt 3 notierte Gewerbesteuerschuld.Wenn es sich um eine Erklärung zur gesonderten Feststellung handelt: Kürzen Sie den in Zeile 4 der Anlage FG aus dem Programm DATEV Gewerbesteuer übernommenen Gewinn um die in Schritt 3 notierte Gewerbesteuerschuld.
8. Wechseln Sie auf die Registerkarte „Zurechnungen“.Wenn es sich um eine Erklärung zur gesonderten Feststellung handelt: Öffnen Sie unterhalb der Zeile 4 der Anlage FG die zusätzliche Angabe „Außerbilanzielle Korrekturen“ und wechseln Sie dort auf die Registerkarte „Zurechnungen“.
9. Erfassen Sie im Eingabefeld „Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG“ die in Schritt 3 notierte Gewerbesteuerschuld. Wenn das Eingabefeld bereits einen Betrag enthält, erhöhen Sie den Betrag um die notierte Gewerbesteuerschuld.
Ergebnis: Die übernommenen Daten im Programm DATEV Einkommensteuer (bzw. DATEV ESt beschränkte Steuerpflicht oder DATEV Gesonderte - und einheitliche - Feststellung) sind identisch zu den Daten aus dem Programm DATEV Gewerbesteuer.Zum Einlesen der außerbilanziellen Korrekturen (Abrechnungen, Zurechnungen, weitere Gewinnkorrekturen) im E-Bilanz-Assistent kann jetzt wahlweise die GewSt- oder die ESt-Erklärung bzw. Feststellungserklärung (nur bei einer gesonderten Feststellung) verwendet werden.
Fehlerbehebung:
Der Fehler wird mit Einkommensteuer 2018 V 15.3C (Vollversion, voraussichtlich 31.10.2019) behoben.