Steuerberater-BWA und Rechtsanwalts-BWA werden zum 31.12.2020 endgültig eingestellt
Aufgrund mehrerer Lösungen in verschiedenen DATEV-Programmen und rückläufiger Nutzung werden die Steuerberater-BWA (BWA-Form 10) und Rechtsanwalts-BWA (BWA-Form 44) wie angekündigt zum 31.12.2020 eingestellt.
Weitere Informationen zu verschiedenen Alternativen finden Sie hier:
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Steuerberater BWA wird eingestellt
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1003253
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Ablösung der Rechtsanwalts-BWA bei Einsatz von SKR03
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1005179
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Ablösung der Rechtsanwalts-BWA bei Einsatz von SKR04
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1005180
Ankündigung: Umsatzkostenverfahren-BWA wird voraussichtlich in zwei Jahren eingestellt
Aufgrund rückläufiger Nutzung planen wir, die Umsatzkostenverfahren-BWA (BWA-Form 06) zum Jahreswechsel 2022/2023 einzustellen.
Anpassung an SKR-Änderungen
Die Standardformen der Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) werden automatisch an die Änderungen in den Standardkontenrahmen (SKR) für 2021 angepasst.
Individuelle BWA
Prüfen Sie, ob Sie von den Kontenrahmenänderungen betroffen sind. Passen Sie gegebenenfalls Ihr BWA-Schema an.
Informationen zu den Kontenrahmenänderungen sowie die Kontenrahmenbeschreibungen finden Sie voraussichtlich ab Mitte Januar 2021 in diesem Beitrag.
Alle wichtigen Informationen zur BWA im Zusammenhang mit dem Jahreswechsel 2020/2021 finden Sie in diesen Dokumenten: