Rechnungswesen: Jahreswechsel 2020/2021
E-Bilanz
Denken Sie daran, dass die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 in der Regel am 28.02.2021 endet. Übermitteln Sie die Erklärungen und E-Bilanzen bis zu diesem Zeitpunkt.
Wählen Sie zunächst eine Berufsgruppe und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
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Denken Sie daran, dass die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 in der Regel am 28.02.2021 endet. Übermitteln Sie die Erklärungen und E-Bilanzen bis zu diesem Zeitpunkt.
Übermitteln Sie die Steuererklärungen und E-Bilanzen bis zum 28.02.2021. Denken Sie auch an die Datensätze, die Sie bereits für eine spätere Übermittlung bereitgestellt haben.
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