Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben zur revisionssicheren Archivierung, indem Sie Ihre steuerpflichtigen Buchführungsdaten (inklusive der Anlagenbuchführung) spätestens zum Jahreswechsel im DATEV-Rechenzentrum archivieren.
Mehr Informationen zum Thema Archivierung erhalten Sie in diesem Dokument:
Tipp: Sämtliche Dienstleistungen des DATEV-Rechenzentrums für die Finanzbuchführung können Sie in Ihrem DATEV-Rechnungswesen-Programm im Arbeitsblatt RZ-Dienstleistungen steuern. Detaillierte Informationen zu diesem Arbeitsblatt sowie ein Servicevideo finden Sie im folgenden Dokument: