Wenn Sie für die Datenübermittlung der USt-Sondervorauszahlung das DATEV-Rechenzentrum nutzen, beachten Sie, dass das USt 1/11 nicht automatisch übermittelt wird. Sie müssen die Werte für das USt 1/11 einmalig abrufen und für die Datenübermittlung bereitstellen.
Weitere Informationen:
Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Buchungsjahr 2022, die auf Basis der USt-Werte des Vorjahrs ermittelt wird, kann ab dem 01.01.2022 abgerufen werden. Informationen dazu finden Sie in diesem Dokument:
Informationen zu den Übermittlungsterminen finden Sie hier: