Erschienen: 12.05.2021
Dateiname: coronaueberbrueckungshilfe3.xlsm
Dateigröße: 141 KB
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Ihr Nutzen
Das Excel-Tool unterstützt Sie bei der Kalkulation der Überbrückungshilfe III. Prüfen Sie mit Hilfe des Excel-Tools die Antragsvoraussetzungen und erfassen Sie die erforderlichen Angaben. Profitieren Sie von einer automatischen Berechnung der Förderung.
Hintergrundinformationen zur Überbrückungshilfe III
Am 12. Juni 2020 hat die Bundesregierung die Eckpunkte für die „Corona-Überbrückungshilfe“ beschlossen und diese nach der 1. und 2. Phase (Förderzeitraum Juni-August 2020 bzw. September-Dezember 2020) um eine 3. Phase (Förderzeitraum November 2020 - Juni 2021) verlängert.
Dabei gelten folgende Regelungen:
- Die Förderhöhe (max. Zuschuss 1,5 Millionen Euro pro Monat) bemisst sich nach den Umsatzeinbrüchen der Fördermonate im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Jahr 2019.
- Kleine und Kleinstunternehmen (gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppen-freistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014) sowie Soloselbständige oder selbständige Angehörige der freien Berufe können wahlweise den jeweiligen monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 zum Vergleich heranziehen.
- Der Antrag ist durch einen prüfenden Dritten im Namen des Antragstellers einzureichen und kann ausschließlich in digitaler Form ab sofort bis zum 31. Oktober 2021 über das Internetportal des Bundes gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der FAQ-Liste des Bundes zur Überbrückungshilfe III .
Hinweis: Wenn Sie das Programm Kanzlei-Rechnungswesen 9.23 (Service-Release, Bereitstellung am 18.02.2021) im Einsatz haben, können Sie alle beschriebenen Funktionen unter Auswertungen | Corona-Hilfen direkt im Programm vornehmen.
Weitere Informationen:
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Unterstützung beim Antrag auf außerordentliche Wirtschaftshilfen
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1019177
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FAQ-Liste des Bundes zur Überbrückungshilfe III
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FAQ-Liste des Bundes zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen
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BMWI Überbrückungshilfe: Anmeldung für prüfende Dritte
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Corona Soforthilfe des Bundes: Anmeldung zum Direktantrag für die außerordentliche Wirtschaftshilfe