Kanzleimanagement im Rahmen einer Datenfusion oder -trennung

Bei der Fusion oder Trennung von Datenbeständen im Bereich Kanzleimanagement ist grundsätzlich eine Einzelfallbetrachtung der individuellen Konstellation beziehungsweise des Zielbilds Ihrer Kanzlei notwendig.

Voraussetzungen

Grundsätzlich gelten zunächst folgende, allgemeine Voraussetzungen:

  • Die Programmversionen müssen identisch sein.
  • Die Daten und Datenbanken müssen konsistent sein.
  • Die Datenbestände müssen gesichert werden.

Besonderheiten und wichtige Hinweise

  • Bei Datentrennungen oder -fusionen mit Beteiligung der Anwendungen DATEV Eigenorganisation comfort, DATEV DMS classic und DATEV Anwalt classic empfehlen wir Ihnen dringend Unterstützung durch DATEV oder einen DATEV Solution Partner, da der Aufwand und die Möglichkeiten immer individuell auf die Anforderungen abgestimmt werden müssen.
  • Eine Datentrennung oder -fusion sollte ausschließlich im Rahmen eines Projekts erfolgen.Setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrem kundenverantwortlichen Mitarbeiter in Verbindung.
  • Bei Fusionen und / oder Trennungen von Daten im Bereich DATEV-Anwalt wenden Sie sich an die Programm-Hotline unter +49 911 319 35900.

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