Qualifizierungsangebot

Fragen und Antworten rund um das DATEV-Wissen für Kanzlei-Organisationsbeauftragte

Mitarbeitende und Führungskräfte können sich zu Kanzlei-Organisationsbeauftragten (kurz KOB) weiterbilden. Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu unserem Qualifikationsangebot.

Welche Voraussetzungen oder Qualifikationen benötige ich, um KOB zu werden?

Kanzlei-Mitarbeitende, Berufsträger und Berufsträgerinnen können KOB werden. Mitarbeitenden empfehlen wir eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten oder mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung. Wir empfehlen mindestens Grundlagenwissen der genutzten DATEV-Software und wichtiger Kanzlei- und DATEV-Themen.

Permanente Weiterbildungsbereitschaft sowie die Fähigkeit, andere Menschen zu motivieren, zeichnen erfolgreiche KOB aus.

Welche Aufgaben können in der Kanzlei von KOB übernommen werden?

KOB agieren als zentrale Ansprechpersonen zu ausgewählten Themenbereichen – für ihre Kolleginnen und Kollegen, Führungskräfte und die Mandantschaft. Zu welchen Themenbereichen, entscheidet jede Kanzlei selbst. Das können Fachthemen sein, wie Fibu, Steuern, Lohn oder fachübergreifende Themen wie Organisation und Prozesse, Digitalisierung und Automatisierung, Softwareauswahl und -Nutzung u.v.m.

Welche Vorteile ergeben sich dadurch für KOB, die Kanzlei und deren Leitung?

KOB erhalten die Möglichkeit, sich softwareseitig, fachlich und methodisch weiterzubilden. Das steigert die Effizienz in der Kanzlei und lindert Fachkräftemangel. Gleichzeitig wird die Kanzlei und deren Leitung durch KOB entlastet: sie sorgen für reibungslose Prozesse, z.B. durch die optimale Nutzung der eingesetzten Software, stoßen Veränderungen wie Digitalisierungsprojekte an und begleiten diese. Außerdem multiplizieren KOB ihr Wissen, z.B. bei Programmneuerungen. Durch die Vernetzung mit anderen KOB profitiert die ganze Kanzlei von Erfahrungen und Lösungsansätzen anderer.

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Wie werden Kanzlei-Organisationsbeauftragte weitergebildet?

Angehende und erfahrene KOB werden von DATEV umfassend unterstützt und weiterqualifiziert.

Das „DATEV-Wissen für Kanzlei-Organisationsbeauftragte Präsenz & Online“ enthält

Kann eine Kanzlei mehrere KOB-Verträge abschließen?

Ja, seitens DATEV gibt es keine Begrenzung.

Ich bin für Fibu zuständig, meine Kollegin für Lohn: Können wir beide KOB werden?

Pro Kanzlei können mehrere KOB benannt werden, sodass verschiedene Aufgabengebiete besser abgedeckt werden können oder man sich gegenseitig vertreten kann – auch auf KOB-Seminaren.

Personen ohne KOB-Vertrag wird der reguläre Seminarpreis berechnet.

Darf ich einem laufenden KOB-Vertrag eine neue Person via Benutzerlizenz zuordnen?

Nein. KOB-Verträge sind personengebunden, d.h. eine Änderung der Person ist mit einer Vertragskündigung und -neuanlage gleichzusetzen. Es gilt die personengebundene Mindestlaufzeit von 12 Monaten, ausgenommen, der oder die KOB verlässt nachweisbar dauerhaft die Kanzlei.

Ich nutze noch die Einzel-Vertrags-Varianten „- Präsenz“ (Art.-Nr. 63008) bzw. „- Online“ (Art.-Nr. 63032).
Was muss ich beachten?

Für Neu-Anwender sind die Format-spezifischen Vertrags-Varianten „DATEV-Wissen für Kanzlei-Organisationsbeauftragte Präsenz“ (Art.-Nr. 63008) und „DATEV-Wissen für Kanzlei-Organisationsbeauftragte Online“ (Art.-Nr. 63032) ab 1. Januar 2024 nicht mehr im DATEV-Shop bestellbar. Bestandsanwender (Stichtag 31.12.2023) können die Verträge zu den bisherigen Konditionen weiterführen. Auch der Wechsel der KOB-Person ist weiterhin möglich, z.B. nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder nachweisbar dauerhaftem Verlassen der Kanzlei. Benachrichtigen Sie in diesen Fällen das DATEV-Logistik-Center. Beispieltext: Bitte legen Sie aufgrund eines Personen-Wechsels einen neuen KOB-Vertrag an (z.B. Art.-Nr. 63008 oder 63032) und kündigen den bestehenden KOB-Vertrag (z.B. Art.-Nr. 63008 oder 63032) für die Person xy.

Nach einem Wechsel gilt wieder die personengebundene Vertragsmindestlaufzeit von 12 Monaten. Jedem neuen KOB-Vertrag muss durch die Kanzlei die KOB-Person via Lizenzverwaltung online neu zugeordnet werden. Nur so werden die KOB-Seminare bei dieser Person nicht berechnet.
Mehr dazu lesen Sie im DATEV Hilfe-Center: "Verwaltung der Benutzerlizenzen für DATEV-Programme" (Dok.-Nr. 9225973);

Jederzeit möglich ist ein Produkt-Wechsel von „- Präsenz“ (Art.-Nr. 63008) oder „- Online“ (Art.-Nr. 63032) nach „- Präsenz & Online“ (Art.-Nr. 63033).

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Seminare

Wie erkenne ich, welches Seminar für KOB rabattiert bzw. nicht berechnet wird?

Maßgeblich für die Rabattierung bzw. Nicht-Berechnung für bei DATEV benannte KOB ist der Preis-Hinweis im DATEV-Shop, z. B. „…kostenfrei für Nutzer des KOB-Paketes DATEV-Wissen für …“.

Je nach KOB-Paket gibt es auch tagesaktuelle Seminarübersichten:

Wir empfehlen allen KOB die regelmäßige Sichtung hinsichtlich neuer Seminare, z.B. monatlich. Nutzenden eines KOB-Pakets wird im DATEV-Shop und in der Bestellbestätigung weiterhin der reguläre Einzelpreis angezeigt – aber nicht berechnet. Bei Fehl-Berechnung wenden Sie sich bitte an kob@datev.de.

Wann wird meine Seminarbuchung rabattiert bzw. kostenfrei gesetzt?

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Seminar-Teilnahme. An diesem Tag muss ein KOB-Vertrag aktiv sein und in der Lizenzverwaltung die entsprechende KOB-Person zugeordnet worden sein, damit die im DATEV-Shop genannte KOB-Rabattierung bzw. Nicht-Berechnung greift. Wichtig: Der Zeitpunkt der Seminar-Buchung spielt bei der Rabattierung bzw. Nicht-Berechnung für KOB keine Rolle.

Welche Seminare sind kostenfrei und welche Seminare werden zu 25% rabattiert?

In der Regel sind Seminare zu Software-Wissen kostenfrei für KOB (Ausnahme: Grundlagenwissen bzw. Wissen für Auszubildende), Seminare zu Fach- und Management-Wissen werden in der Regel zu 25% rabattiert. Ausnahmen sind möglich. Maßgeblich ist der Preis-Hinweis im DATEV-Shop.

Beinhalten die Online-Seminare dieselben Inhalte wie die Präsenzseminare?

Auswahl und Inhalte der Online- und Präsenzseminare sind ähnlich – aus methodischen Gründen jedoch nicht 100% identisch.

Kann ich ein bereits gebuchtes KOB-Seminar wieder stornieren? Was passiert, wenn ich bei einem gebuchten KOB-Seminar nicht erscheine?

Es gelten die  DATEV AGB : Eine Stornierung ist bis acht Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Danach - oder bei unangekündigter Nicht-Teilnahme - ist DATEV berechtigt, eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 % des rabattierten Seminarpreises zu berechnen.

Warum werden keine Präsenzseminare in meiner Nähe angeboten?

Präsenzseminare finden bundesweit in vielen DATEV-Hauptstandorten statt. Die genaue Anzahl der Orte hängt maßgeblich von der Teilnehmer-Nachfrage und Referenten-Verfügbarkeit ab. Die Nutzung von Online-Seminaren ist ortsunabhängig möglich.

Falls in Ihrer Nähe öfter keine Präsenzseminare stattfinden, schreiben Sie gerne eine E-Mail an seminare@datev.de bzw. nutzen Sie gerne Online-Seminare.

Seminarunterlagen

Welche Seminarunterlagen stehen KOB zur Verfügung?

Mit Teilnahme an einem rabattierten KOB-Seminar erhalten KOB kostenlose, digitale Begleitunterlagen, wenn verfügbar. Darüber hinaus gibt es einzeln bestellbare, für KOB kostenlose, digitale Arbeitsunterlagen zu ausgewählten Themen.

Eine aktuelle Übersicht finden Sie unter www.datev.de/kob-unterlagen .

Lernvideos

Können KOB auch Lernvideos ansehen? Kann ich Lernvideos einzeln buchen?

Im Mittelpunkt des KOB-Angebotes stehen Präsenz- und Online-Seminare mit Live-Austausch zu festgelegten Live-Terminen. Zu ausgewählten Online-Seminaren können KOB aufgezeichnete Lernvideos als Add-On in der DATEV Lernplattform online ansehen. Einzeln buchbare Lernvideos sind im KOB-Angebot nicht enthalten, d.h. sind auch für KOB kostenpflichtig. Falls die ganze Kanzlei auch an mehreren Lernvideos zu Pauschal-Preisen interessiert sind, empfehlen wir die „Flatrate Lernvideo“ ergänzend einzusetzen.

Erfahrungsaustausch und Vernetzung

Wie kann ich mich mit anderen KOB austauschen und vernetzen?

DATEV unterstützt den gegenseitigen Austausch und die Vernetzung von KOB. Zum Beispiel in der DATEV-Community. Hier können sich KOB im geschützten und moderierten Online-Forum KOB helfen KOB virtuell miteinander austauschen. Dort können sie praxisorientierte Lösungsansätze zu tagesaktuellen Themen erhalten. Persönliche Kontakte können auch bei allen Seminaren und beim Erfahrungsaustausch in echt und virtuell geknüpft werden.

Wie erhalte ich Zugang zum geschützten Online-Forum "KOB helfen KOB"?

  • Registrieren Sie sich einmalig mit Ihrer E-Mail-Adresse in der DATEV-Community .
  • Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und vergeben Sie ein Passwort.
  • Melden Sie sich an und beantragen Sie Zugang auf die geschützte Gruppe KOB helfen KOB .

Bitte beachten Sie, dass Sie in der DATEV-Community eingeloggt sein müssen, damit Sie die geschützten Beiträge in "KOB helfen KOB" sehen können.

Wann finden Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch statt?

Die Frühjahres-Termine finden ca. vom März bis Mai – die Herbst-Termine von ca. September bis November statt. Alle Präsenz- und Online-Termine finden Sie unter www.datev.de/kob-erfa .

Kann ich einen bereits gebuchten Erfahrungsaustausch für KOB wieder stornieren?

Ja. Bitte melden Sie sich frühestmöglich ab, z.B. über die Serviceanwendungen, eine Info an Ihre DATEV-Niederlassung oder eine E-Mail an kob@datev.de. Somit reduzieren Sie vermeidbare Kosten und ermöglichen anderen die Teilnahme.

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Wo finde ich die Leistungsbeschreibung zum „DATEV-Wissen für Kanzlei-Organisationsbeauftragte“?

Im Hilfe-Center unter www.datev.de/hilfe/0904389

Wann darf ich einen KOB-Vertrag kündigen?

Bitte beachten Sie, dass KOB-Verträge immer aktiv von der Kanzlei im Logistik-Center gekündigt werden müssen, auch wenn die KOB-Person die Kanzlei verlässt. Es gibt keinen Automatismus.

Es gelten die DATEV AGB .

Eine Kündigung ist bei Leistungen mit monatlichen Vergütungsintervallen erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsabschluss möglich. Die 12-monatige Mindestlaufzeit gilt für alle KOB-Pakete und ist personenbezogen, d.h. eine Änderung der Person ist mit einer Vertragskündigung und -Neuanlage gleichzusetzen.

Ausnahme: Falls ein KOB nachweisbar dauerhaft nicht mehr in der Kanzlei beschäftigt ist, kann der Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wenden Sie sich hierzu an das DATEV Logistik-Center.

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Wo finde ich aktuelle Informationen zum KOB-Gesamtangebot?

Aktuelle Informationen erhalten Sie in der geschützten DATEV-Community-Gruppe "KOB helfen KOB" unter www.datev.de/kob-helfen-kob sowie gebündelt unter www.datev.de/kob .

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zu Kanzlei-Organisationsbeauftragte habe?

Schreiben Sie in diesem Fall gerne eine E-Mail: kob@datev.de

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